Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Übertragung Erziehungszeiten

von Lars080708.05.2018 | 10:57
605 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin vom 01.04.-ca 31.08.2018 (ohne feste Beschäftigung) "zu Hause" und an der Erziehung unserer drei kleinen Kinder beteiligt. Meine Frau ist Beamtin und bis August 2018 in Elternzeit. Ich bin kein Beamter, sondern unterliege der gesetzlichen Rentenpflicht. Meine Frage: Was für Auswirkungen hätte es für die Altersvorsorge (Pension) meiner Frau, wenn sie mir die Erziehungszeiten für die gesetzliche Rentenversicherung vom 01.04.-31.08. überträgt? Vielen Dank und freundliche Grüße Lars

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.05.2018 | 07:02

Zu den Auswirkungen auf die Pension können in diesem Forum keine Aussagen gemacht werden. Für die Berücksichtigung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Antrag/eine gemeinsame Erklärung notwendig. Unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung können gemeinsam erziehende Eltern durch Abgabe einer solchen übereinstimmenden Erklärung bestimmen, bei welchem Elternteil die Kindererziehungszeit anerkannt werden soll. Rückwirkend kann diese Zuordnung jedoch nur für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen.

5 Antworten

Rentencrackam 08.05.2018 | 13:15
Hallo Lars, über die Auswirkung auf die Pension Ihrer Ehefrau kann ich leider keine Aussage treffen, da ich nicht weiß, in welchem Bundesland Sie verbeamtet ist oder ob Sie Bundesbeamtin ist. Zu der Sache mit der Übertragung der Kindererziehungszeit: Reichen Sie SCHNELL einen Antrag auf übereinstimmende Erklärung (Vordruck V0820) bei der Rentenversicherung ein. Nur so können Ihnen die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten ab der Zukunft und rückwirkend für die letzten zwei Kalendermonate berücksichtigt werden, wenn Sie in zwanzig oder dreißig Jahren nicht mehr nachweisen können, dass Sie die Kinder überwiegend erzogen haben. Denn diese Zeiten werden von Amts wegen grundsätzlich immer der Mutter zugeordnet, wenn Sie die überwiegende Erziehung nicht nachweisen können und keine übereinstimmende Erklärung abgegeben haben.
Fastrentneram 08.05.2018 | 13:25
Bezüglich der Auswirkungen auf die spätere Pension wenden Sie sich bitte an den Dienstherrn Ihrer Frau!
Rentenschmiedam 08.05.2018 | 17:01
Hallo, ohne die sogenannte "Übereinstimmende Erklärung" über die Zuordnung der Zeiten der Kindererziehung zum Vater werden Sie diese in der Zukunft nicht mehr bekommen können. Wenn beide Elternteile gemeinsam zuhause bei den Kindern sind, liegt nach der objektiven Beweiswürdigung (ja so heißt das) eine sogenannte "gemeinsame Erziehung" vor und dann bekommt die Zeit immer die Mutter. Ob die Mutter diese Zeiten dann in der gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich angerechnet bekommt, oder auch als Beamtin eben nicht, ist dabei völlig unwichtig. Also hurtig die Frage klären und bis spätestens 31.05.2018 die Erklärung abgeben, weil wie schon vorstehend erwähnt, sie gilt nur für die Zukunft und maximal zwei Monate in die Vergangenheit. Beste Grüße
Schadeam 08.05.2018 | 19:36
Na dann ran ans Werk und sich bei der Dienststelle Ihrer Frau (Träger der Beamtenversorgung) schlau machen ob und ggfls welchen finanzielen Nachteil es hat, wenn 1 oder 2 oder alle 3 Kinder für die fraglichen 5 Monate nicht der Beamtin sondern Ihnen zugeordnet werden. (Die werden eine Freude haben) Und wenn Sie das dann wissen geht das gleiche Spiel für Sie bei der DRV los. Solange Sie noch Kinder unter 3 Jahren haben bringt jeder Monat Kindererziehungszeit den Sie zusätzlich bekommen etwa 2,50 € mehr Bruttorente - bei einem Kind macht das immerhin 12,50 € bei 5 Monaten. Und hoffentlich ist das alles auch noch so wenn Sie und Ihre Beamtin dann in vielen Jahren (?) mal in rRnte oder Pension sind.
W*lfgangam 08.05.2018 | 20:52
Zitat von Rentenschmied anzeigen
Ergänzend: Dürfte hier kein Problem sein, dass @Lars0807 die überwiegende Erziehung für den fraglichen Zeitraum nachweislich auch später erbringen könnte - aufgrund der geschilderten Umstände, um die KEZ/BÜZ in seinem Rentenkonto dann mal anrechnen lassen zu können, ohne auf die 'gemeinsame Erklärung' aufspringen zu müssen. Ansonsten bin ich bei den anderen Antworten: was bringen Erziehungszeiten in der Beamtenversorgung überhaupt, wenn der höchstmögliche Versorgungssatz rein aus den Dienstzeiten vorausschauend erworben wird. Es gibt da so was wie Kindererziehungsergänzungszuschlag ...aber das klären BeamtInnen doch besser mit der eigenen Dienststelle, ob es da ontop noch was oben drauf gibt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026