Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenZu den Auswirkungen auf die Pension können in diesem Forum keine Aussagen gemacht werden. Für die Berücksichtigung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Antrag/eine gemeinsame Erklärung notwendig. Unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung können gemeinsam erziehende Eltern durch Abgabe einer solchen übereinstimmenden Erklärung bestimmen, bei welchem Elternteil die Kindererziehungszeit anerkannt werden soll. Rückwirkend kann diese Zuordnung jedoch nur für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen.
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