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Übertragung Kindererziehungszeit

von marac18.01.2009 | 21:36
1731 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nach der Geburt unserer Tochter im Dezember 2006 war meine Frau zunächst bis Januar 2008 in Elternzeit (von Oktober bis Januar mit geringer Teilzeittätigkeit), seit Januar 2008 habe ich nun Elternzeit (seit Oktober arbeite ich wieder 40%). Hätten wir nun im Vorfeld eine Übertragung der Kindererziehungszeiten beantragen müssen, oder ergibt sich diese im Rahmen einer Kontenklärung, da durch die Arbeitsverhältnisse (Teil-/Vollzeit) klar ist, wer die tatsächliche Erziehung geleistet hat?

7 Antworten

Haseam 19.01.2009 | 07:31
Die gemeinsame Erklärung über die Aufteilung der KEZ sollten Sie rechtzeitig bei Ihren RV-Trägern abgeben. Gilt im Normalfall nur 3 Monate rückwirkend. Allerdings geht die Rechtsprechung von der konkreten Situation im Einzelfall aus. Lassen Sie sich auch über die Folgen der gemeinsamen Erklärung beim RV- Träger aufklären.
Schiko.am 19.01.2009 | 08:00
Mir ist nicht ganz erklärbar warum die drei Jahre Kindererziehungszeiten an Sie übertragen werden sollten. Gehe doch davon aus, dass Ihre Frau die fehlenden zwei Jahre durch eigene Beiträge ( später vielleicht mal mehr) auf die notwendigen fünf Mindestjahre erreichen wird. Immerhin bereits derzeit ein Rentenwert von 79,68 Euro als Bestandteil der späteren Rente Ihrer Frau, der Betrag wächst noch durch die jährlichen Renten- erhöhungen des Gesetzgebers. Im übrigen wäre die Übertragung an Sie durch gemeinsame Erklärung nur rück- wirkend für zwei Monate möglich gewesen. Mit freundlichen Grüßen.
Schadeam 19.01.2009 | 08:17
wenn aus der Verteilung der Arbeitszeiten eindeutig ist, dass der Mann das Kind überwiegend erzogen hat, spielt die fehlende "Erklärung innerhalb der 3-Monatsfrist" k e i n e Rolle.
B´sonam 19.01.2009 | 09:33
Lieber Schiko., marac will nicht die 3 Jahre KEZ, sondern die Zeit in der er in der Elternzeit zuhause war... Ist es jetzt erklärbarer für sie ?
Schiko.am 19.01.2009 | 10:25
Danke für die Auflärung B,son, so geht es doch auch. MfG.
maracam 19.01.2009 | 13:50
Wenn das jetzt eine Expertenantwort wäre, wäre ich beruhigt ;)
maracam 19.01.2009 | 13:52
Genau so ist es, mir geht es um die Zeit ab Februar08, da ab diesem Zeitpunkt meine Frau wieder voll gearbeitet hat. Insbesondere deshalb, weil sie recht nah an der Beitragsbemessungsgrenze liegt, so dass eine Anrechnung auf sie nahezu null Wirkung für ihre Rente hätte...
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