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Experten-Antwort

Überweisung der Rente nach Liechtenstein

von Ella21.04.2016 | 11:29
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7 Antworten

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Ich möchte mich gerne informieren, warum die Rente nicht auf ein Gemeinschaftskonto bezahlt werden kann. Besten Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ella,

auch wir bedanken uns an dieser Stelle einmal bei den Forumsteilnehmern, die Ihre Frage beantwortet haben und somit auch uns geholfen haben, indem wir uns den gegebenen Antworten anschließen können.

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6 Antworten

Fritzam 21.04.2016 | 15:02
Warum sollte das nicht gehen, was spricht dagegen?
Ellaam 21.04.2016 | 15:15
Es geht hier um die Rente meines Vaters, welche von Deutschland nach Liechtenstein überwiesen wird. Meine Eltern haben ein Gemeinschaftskonto und ihnen wurde mitgeteilt, dass die Überweisung auf das gemeinsame Konto nicht möglich ist.
****am 21.04.2016 | 17:11
Hallo Ella, für unbare Zahlungen in die Mitgliedstaaten der EU, in die Staaten des EWR und in die Schweiz sind Gemeinschaftskonten zulässig. Der Mitinhaber hat den Antrag auf unbare Zahlung zusätzlich wie ein Inhaber einer Kontovollmacht zu unterschreiben. § 47 SGB I; §§ 8, 9 Abs. 2 und 3 RentSV; Betreff Zahlung auf Gemeinschaftskonten im Ausland Da Liechtenstein ein EWR Staat ist gilt somit die o.g. Regelung. Dafür ist der Vordruck R 0851 ( siehe Downloadcenter vom Post Renten Service) zu verwenden und von allen Kontoinhabern des Gemeinschaftskontos zu unterschreiben und von der Bank zu bestätigen.
Ellaam 21.04.2016 | 20:05
Vielen Dank für eure Hilfe!
****am 22.04.2016 | 07:59
Dafür ist der Vordruck R 0851 ( siehe Downloadcenter vom Post Renten Service)
Ergänzend: Macht es den Nachfragenden doch leichter, verlinkt die jeweiligen Vordrucke (ist doch nur eine Sek-Sache) : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
Hallo W*lfgang, nicht alle sind Meister der Verlinkung, werde üben und gelobe Besserung :-)
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