Auch wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Spanien verlegen, kann die Rente - im Regelfall auch in voller Höhe - auf ein Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland gezahlt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Rentenversicherungsträger einmal jährlich mit einer sog. Lebensbescheinigung überprüft, ob Sie noch am Leben sind und die Voraussetzungen für die weitere Rentenzahlung vorliegen. Diese Lebensbescheinigung sollte zur Vermeidung von Zahlungsunterbrechungen umgehend wieder an den jeweiligen Träger zurückgesandt werden.
Wie es sich mit der Besteuerung der Rente verhält, erfragen Sie bitte beim zuständigen Finanzamt.