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Überweisung von Witwenbezügen und Rente auf ein deutsches Konto trotz gewöhnlichem Aufenthalt in Spa

von Nikola20.07.2008 | 15:58
1156 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter trägt sich mit dem Gedanken ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Spanien zu verlegen. Was natürlich bedeuten würde, dass sie die Renten auch in Spanien versteuern müsste. Nun möchte meine Mutter aber gerne, dass die Renten weiter auf ein deutsches Konto gezahlt werden. Gibt es diesbezüglich rechtliche Regelungen, ob und unter welchen Vorraussetzungen dies möglich ist? Vielen Dank für ihre Informationen im Vorraus. Mit freundlichen Grüßen N. Lange

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Spanien verlegen, kann die Rente - im Regelfall auch in voller Höhe - auf ein Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland gezahlt werden.

Bitte beachten Sie, dass der Rentenversicherungsträger einmal jährlich mit einer sog. Lebensbescheinigung überprüft, ob Sie noch am Leben sind und die Voraussetzungen für die weitere Rentenzahlung vorliegen. Diese Lebensbescheinigung sollte zur Vermeidung von Zahlungsunterbrechungen umgehend wieder an den jeweiligen Träger zurückgesandt werden.

Wie es sich mit der Besteuerung der Rente verhält, erfragen Sie bitte beim zuständigen Finanzamt.

2 Antworten

Schadeam 21.07.2008 | 07:31
zunächst sollten Sie mal beim spanischen Finanzamt fragen, wie die das sehen. Möglicherweise werden Sie dort steuerpflichtig, wenn Sie dort leben und es ist den Spaniern völlig wurst in welchem EU Land Sie Ihr Konto haben???
Nixam 21.07.2008 | 07:24
Sie können bei der Citibank hier in Deutschland ein Girokonto eröffnen. Dann können Sie mit der Scheckkarte - kostenlos - an allen Geldautomaten weltweit - auch in Spanien Geld von Ihrem Renten-Girokonto abheben. Auskunft über Ihre Steuerliche Situation in Spanien erhalten Sie bei einem Steuerberater in Spanien. Hierzu kann man Ihnen hier keine Auskunft geben. Nix
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