Im Forum Vermutung anzustellen, ist meistens unglücklich. Darum setzen Sie sich bitte direkt mit der Reha-Sachbearbeitung in Verbindung.
Jedoch nehme ich an, dass damals ein entsprechender Bescheid über die Rückforderung des Übergangsgeldes ergangen ist, die Forderung jedoch befristet niedergeschlagen wurde und nun (da Sie erneut einen Übergangsgeldanspruch haben) der Rentenversicherungsträger die Möglichkeit hat, im Interesse der Versichertengemeinschaft die alte Forderung mit dem nun zu gewährenden Übergangsgeld aufzurechnen um die alte Forderung aus der Welt zu schaffen bzw. zumindest teilweise zu befriedigen.