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Experten-Antwort

Überzahlung?

von Sina27.09.2019 | 12:26
305 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe gerade einen Rentenbescheid bekommen wo drinn steht das ich in der Zeit von 01.02.2006 bis 30.09.2019 (13,5 Jahre!) zu viel Rente bekommen habe. Die Überzahlung beträgt 80,65 Euro. Die Rentenversicherung will Monatlich 40,33 Euro einbehalten. Da ich sehr niedriege Rente habe sind auch die 40 Euro ein Loch in meinem Budget. Unter dem Punkt: "Rückfoderungsvorbehalt" seht das eine Rentenüberzahlung in bestimmten Fällen unter besonderem Rückvorderungsvorbehalt steht: 1. Berichtigung mitgeteilter Daten durch den Arbeitsgeber (bin seit 14 Jahren nicht mehr berufstätig, habe auch kein zusätzliches Einkommen aus anderen Quellen)) 2. Verletzung Anzeigepflichten. Beide Punkte treffen bei mir nicht zu. Meine Frage: Ist das rechtlich zulässig eine Überzahlung zu fordern die über 13 Jahre dauerte? Gibt es nicht einen Zeitlimit wo man das Geld zurück forden darf? Ich kann doch nichts dafür das ich nicht gemerkt habe das ich 49 Cent Monatlich zu viel auf dem Konto habe. VG Sina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sina,

ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts können wir hier im Forum leider nichts zur Zulässigkeit der Bescheidrücknahme beziehungsweise der Rückforderung sagen.

Wir empfehlen Ihnen, sich ggf. nochmals konkret bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu informieren. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben, können Sie gegen den Rücknahme- bzw. Rückforderungsbescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und den Bescheid überprüfen lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

senf-dazuam 27.09.2019 | 14:58
Hallo! Wenn die ca. 80 Euro so viel Geld sind, dass Sie das nicht in ein/zwei Raten stemmen können, schreiben Sie der DRV, schildern Ihre Situation und bieten an, in kleineren Beträgen diese Überzahlung abzustottern.
Valzuunam 30.09.2019 | 10:30
Ganz grob gesagt gibt es drei Rücknahmefristen (bei Rückforderung), die in folgender Reihenfolge geprüft werden: 1. Ein Jahr ab Kenntnis des Fehlets durch die DRV 2. Zehn Jahre wenn (inzwischen) nichts mehr gezahlt 3. Unendlich bei laufender Zahlung. Bereits hier sehen Sie, es kommt -wie schon beschrieben- auf den konkreten Fall an. Unter bestimmten Umständen kann auch -unabhängig von irgendwelchen Fristen- ganz oder teilweise auf die Rückforderung verzichtet werden. Am besten Sie sich eine persönliche Beratung (z.B. Auskunfts- und Beratungsstelle) auf.
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