Hallo Sina,
ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts können wir hier im Forum leider nichts zur Zulässigkeit der Bescheidrücknahme beziehungsweise der Rückforderung sagen.
Wir empfehlen Ihnen, sich ggf. nochmals konkret bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu informieren. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben, können Sie gegen den Rücknahme- bzw. Rückforderungsbescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und den Bescheid überprüfen lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung