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Experten-Antwort

Überzahlung Rente und Versterben

von Alberto27.06.2017 | 09:30
577 Ansichten
3 Antworten

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Eine Versicherte hat eine Überzahlung ihrer Rente in Höhe von einigen Tausend Euro, welche bis zuletzt in kleine Raten zurückgezahlt wurde. Jetzt ist die Versicherte verstorben und es ist noch immer eine größe Summe offen. Ein hinterbliebener Ehepartner ist auch nicht vorhanden. Was passiert mit der offenen Restforderung? Geht diese an die Kinder als Erben/Sonderechtsnachfolge über? Oder bleibt der Restbetrag unausgeglichen? A. Knago

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alberto,

die Erbfolge richtet sich, wenn kein Testament vorhanden ist, nach den §§ 1924 ff BGB.

Die Sonderrechtsnachfolge nach dem SGB I findet vorliegend keine Anwendung, da es sich nicht um einen "fälligen Anspruch auf laufende Geldleistungen" handelt.

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2 Antworten

Deep Throatam 27.06.2017 | 09:49
Derjenige der die Verstorbene beerbt muss die Forderung weiterhin tilgen. Das ist auch z.B. bei Kindern der Fall, diese müssen die Schulden Ihrer Eltern weiterhin begleichen. Es sei denn, dass das Erbe ausgeschlagen wurde.
chiam 27.06.2017 | 10:38
Anstelle einer Ausschlagung ist auch eine Nachlaßinsolvenz möglich, wenn der Nachlaß überschuldet ist (ggf. Nachlaßverwaltung, wenn die finanzielle Lage unklar ist). Dann ist die Haftung auf den Wert des Nachlasses beschränkt.
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