Hallo Sabine,
die Übungsleiterpauschale ist kein Hinzuverdienst, soweit sie steuerfrei ist. Die Frage der Steuerfreiheit können Sie im Vorfeld über den Verein bzw. das Finanzamt klären.
Sie müssen die Aufnahme einer Tätigkeit als Übungsleiterin aber auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Die Mitteilung kann dazu führen, dass nochmals geprüft wird, ob bei Ihnen weiterhin Erwerbsminderung vorliegt.