Hallo User Rdom,
der Begriff der Übungsleiterpauschale kommt aus dem Steuerrecht. Bei dieser Pauschale kommt es im Steuerreicht auf die Höhe an, ob Sie Steuern zahlen müssen oder nicht. Sie müssen bei Bezug einer Witwenrente alle Arten von Einkünften dem zuständigen Rentenversicherungsträger melden, unabhängig davon, wie sie steuerrechtlich gesehen werden. Die Rentenversicherung entscheidet dann, ob es zu einer Einkommensanrechnung kommt oder nicht.
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