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ÜG/KRG

von jewtis20.04.2009 | 14:34
865 Ansichten
2 Antworten
Hallo! Nach einem gesundheitlichen Abbruch einer Maßnahme zur Teilhabe soll ich nun KRG bekommen. Leider legt die KK nur 80% des Tagessatzes (66,90) des ÜG als Regelentgelt zugrunde und nicht das Regelentgelt (102,-), das der Berechnung des ÜG zugrunde lag. Kann das sein? KK Forum ist sich auch nicht einig... Wer kann eine eindeutige Antwort geben? Vielen Dank! MfG jewtis

2 Antworten

Chrisam 20.04.2009 | 17:57
Eigentlich gar keine Frage für ein Rentenversicherungsforum. Beitrags­be­mes­sungs­grundlage ist 80% des Regelent­gelts, das der Berechnung des Übergangs­geldes zugrunde liegt, beitrags­pflich­tige Einmal­zah­lungen sind zu berück­sich­tigen. Der sich daraus ergebende kalen­der­täg­liche Betrag ist das maßge­bende Regelentgelt für die Kranken­geld­be­rechnung. Das Krankengeld beträgt 70% dieses Regelent­gelts.
Nixam 21.04.2009 | 07:02
Das Krankengeld ist immer niederiger als das Übergangsgeld. Das resultiert aus § 47 SGB V. Siehe ww.sozialgesetzbuch.de Nix
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