Die „Expertenantwort“ gab es doch:
von Experte/in Experten-Antwort
RE: Rentenabschläge bei Bestandsrenten
Hallo Holger W.,
die Entgeltpunkte, die Grundlage für die Berufsunfähigkeitsrente waren, werden bei einer Umwandlung in die Altersrente mit dem gleichen Zugangsfaktor übernommen. In einfachen Worten also keine Abschläge. Lediglich für neu hinzu kommende Entgeltpunkte nach dem Leistungsfall der Berufsunfähigkeit werden Abschläge berechnet.