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Experten-Antwort

(Um-)Studium an staatlicher Hochschule möglich?

von Arndt Z.01.02.2015 | 20:43
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, nach 2 Monaten Wartezeit habe ich letzte Woche erfahren, dass mir LTA dem Grunde nach gemehmigt wurden. Ich bin aus physischen Gründen leider in meinem alten Beruf nicht mehr arbeitsfähig. Ich bin 34 und hatte für meinen alten Job im Vorfeld ein Studium belegt. Ohne einen Hochschulabschluss wäre dort auch kein Einstieg möglich gewesen. In 2 Wochen bekomme ich eine 1-wöchige Arbeitserprobungsmaßnahme und habe davor noch einen Termin bei meinem Rehaberater. Ich habe in den letzten Monaten gezielt nach möglichen neuen Perspektiven gesucht und es steht für mich fest, dass an einem neuen Studium kein Weg vorbei führt. Jetzt gibt es BFWs, die Studiengänge (Bachelor) in verschiedenen Bereichen anbieten. Diese BFWs sind aber mindestens 300 km von mir und meiner Familie (verh., 2 kleine Kinder) entfernt. Daher wollte ich in meiner Heimatstadt ein Studium an der staatlichen Fachhochschule aufnehmen. Habe mich informiert und bin bestens gerüstet. Außerdem weiss ich, dass es von der DRV Einzelfallentscheidungen gab, durch die mir bekannte Personen bereits Bachelorstudiengänge finanziert bekommen haben. Ist das aktuell immer noch möglich? Ich würde sehr gerne zum Wintersemester anfangen und würde 3 Jahre benötigen. Muss ich für ein "Umstudium" an einer staatlichen Hochschule nun einen Antrag stellen? Außerdem würde mich interessieren, ob im Falle einer Förderung der DRV in dem zu erwartenden Übergangsgeld auch die Krankenversicherung beinhaltet wäre. Diese ist ja für Studenten über 30 egentlich nur noch freiwillig möglich. Last but not least: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, ein Studium an einer staatlichen Hochschule als Umschulung genehmigt zu bekommen? Gibt es da Prozentwerte der vergangenen Jahre? Vielen Dank für Ihre Antworten. MfG Arndt Z.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Arndt Z.,

zunächst können wir natürlich hier im Forum der Arbeitserprobung und dem Termin bei Ihrem Rehafachberater nicht vorgreifen.

Eine Einzelfallentscheidung ist grundsätzlich möglich, wenn auch eher unwahrscheinlich. Genauere Aussagen über die Wahrscheinlichkeit, mit der diese Ihnen bewilligt werden wird sind leider nicht möglich.

Als Übergangsgeldbezieher sind Sie in der Regel in der Krankenversicherung versichert, wenn Sie zuvor bereits versicherungspflichtig gewesen sind. Die Beiträge übernimmt dann der Rentenversicherungsträger alleine. Sollten Sie derzeit z.B. bei einer privaten Krankenversicherung versichert sein, kann es ausnahmsweise einmal von Vorteil sein sich auch weiterhin in der privaten Krankenversicherung zu versichern, um eventuelle Altersrückstellungen nicht zu verlieren. Zu weiteren Einzelheiten der Krankenversicherung wenden Sie sich aber bitte an Ihre Krankenkasse. Insbesondere sollten Sie bei der(Ihrer) gesetzlichen Krankenkasse abklären, ob Sie dort einen Antrag auf Versicherungspflicht stellen müssen, sofern Sie dort zur Zeit freiwilliges Mitglied sind.

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4 Antworten

Arndt Z.am 01.02.2015 | 21:35
Richtig, es GAB diese Einzelfallentscheidungen. Vielleicht gibt es ja seit 2015 neue gesetzliche Regelungen, die diese Einzelfallentscheidungen vollkommen abgeschafft haben. Oder andersrum, dass es jetzt keine Einzelfallentscheidung mehr ist, sondern dem Leistungskatalog angehört. Mich würde eben die aktuelle (2015) Situation interessieren. Mein Bekannter hat schon 2013 sein von der DRV finanziertes Studium aufgenommen.
KSCam 01.02.2015 | 21:26
Sie haben sich die Antwort doch bereits in der Frage gegeben, als Sie schrieben "ich weiß dass es Einzelfallentscheidungen gab". Genau darauf wird es auch bei Ihnen herauslaufen. Mehr werden Sie im Forum kaum erfahren.
???am 02.02.2015 | 07:45
Die aktuelle Rechtssituation ist immer noch die Gleiche: LTA-Maßnahmen sollen nicht länger als 2 Jahre dauern (§37 SGB IX). Ob Sie ein "Einzelfall" sind, und es für Sie keine andere zumutbare Lösung gibt, werden Sie noch erfahren.
Herbieam 03.02.2015 | 10:28
Reinste Zeit- Kraft- und Geldverschwendung.
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