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Umbewertung von DDR Renten

von Friedel28.03.2008 | 11:34
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Meine Oma wurde 1988 in der DDR Rentnerin. 1991 wurde die Rente umbewertet. dabei wurde ein monatliches Durchschnitseinkommen mit 240 Monaten multipliziert und durch einen Durchschnittswert geteilt. Anschließend wurden die Punkte mit den Arbeitsjahren multipliziert. Wie errechnet man das monatliche Durchschnittseinkommen der letzten 20 Jahre vor rentenbeginn. Wenn ich die Zahl aus dem SV- Buch addiere und durch 20jahre teile erhalte ich weniger. Gibt es da irgend ein Rundungswert oder Mindestwert.? Was gehört zu den Arbeitsjahren.? Nur was im SV- Buch steht oder auch Kindererziehungszeiten (sie hat 4 Kinder)?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Friedel,

wie Sie schon richtig erkannt haben, waren für die Berechnung der DDR-Rente und dann später für die Umwertung vor allem zwei Größen ausschlaggebend: Der Durchschnittsverdienst und die Anzahl der Arbeitsjahre.

Bei der Ermittlung des Durchschnittsverdienstes wurde wie folgt vorgegangen: Zuerst wurde der maßgebende 20-Jahreszeitraum festgelegt. Das waren in der Regel die letzten 20 Kalenderjahre vor Rentenbeginn bzw. vor Beendigung der versicherungspflichtigen Tätigkeit. Im nächsten Schritt wurden die Bruttoverdienste, die der Versicherte in diesem 20-Jahreszeitraum erzielt hat, addiert und es ergab sich der Gesamtverdienst für diese 20 Kalenderjahre. Um nun einen monatlichen Durchschnittsverdienst zu ermitteln, war der Gesamtverdienst durch die Zahl der Monate, in denen er erzielt wurde, zu dividieren. War der Versicherte nie krank, im Mutterschutz oder aus anderen Gründen von der Arbeit freigestellt, wurde der Gesamtverdienst durch 240 Monate dividiert. Das waren die maximal möglichen Monate der Beschäftigung in 20 Jahren. Lagen Krankheitstage, Abwesenheitszeiten aufgrund Schwagerschaftsurlaub / Mutterschutz oder auch andere Abwesenheitszeiten vor, wurden diese von den 240 maximal möglichen Monaten abgezogen und es ergaben sich die tatsächlichen Arbeitsmonate. Der Gesamtverdienst wurde in diesem Fall nur durch die tatsächlichen Arbeitsmonate dividiert. Das Ergebnis der Division war der monatliche Durchschnittsverdienst.

Noch ein Hinweis zum Durchschnittsverdienst: Hatte der Versicherte freiwillige Beiträge zur Zusatzrentenversicherung (FZR) entrichtet, wurden zwei getrennte Durchschnittsverdienste errechnet - ein Betrag für die "normalen" Verdienste bis 600,00 Mark monatlich und ein Betrag für die FZR-pflichtigen Verdienste. In die Umwertung sind dann beide Durchschnittsverdienste eingeflossen.

Nun zu den Arbeitsjahren. Diese setzten sich aus den Jahren der versicherungspflichtigen Beschäftigung und den sogenannten Zurechnungsjahren zusammen. Die Beschäftigungsjahre ergaben sich aus den im SV-Buch eingetragenen Beschäftigungszeiten. Zusätzlich konnten für verschiedene Sachverhalte Zurechnungsjahre angerechnet werden. Unter anderem wurden auch die Kindergeburten mit Zurechnungsjahren abgegolten - es gab ein Zurechnungsjahr pro lebend geborenes Kind. Wer mehr als drei Kinder geboren hat, bekam sogar drei Zurechnungsjahre für jedes lebend geborene Kind angerechnet. In der Rente Ihrer Oma wären danach also 12 Zurechnungsjahre für 4 Kindergeburten anzurechnen gewesen.

Für einen Laien ist es sicher schwierig, die Daten der DDR-Rente pfenniggenau nachzurechnen. Es gab parallel zu den oben erläuterten Grundsätzen noch spezielle Rundungsregeln und für verschiedene Sachverhalte besondere Festlegungen. Diese alle hier zu erläutern, würde aber den Rahmen dieses Forums sprengen.

Wenn Zweifel an der Richtigkeit der Rente Ihrer Oma bestehen, kann beim Rentenversicherungsträger jederzeit die Überprüfung der Rente beantragt werden.

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