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Experten-Antwort

Umdeutung

von Cori26.10.2024 | 19:23
212 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wurde jetzt nach 7 monatigem Krankengeldbezug (Schlaganfall) und Pflegegrad 4 (festgelegt für 1 Jahr ) von der KK aufgefordert eine Umdeutung anzustreben.Ich habe da ich selbstständig bin die letzten Jahre nicht in die RV eingezahlt.Nach der letzten Renteninformation sind die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente nicht gegeben.Wie soll ich weiter verfahren.MFG Cori

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Cori, 

 

die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sind folgende: 

 

- Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit)

 

- Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung

 

Den Leistungsfall stellt der sozialmedizinische Dienst im Einzelfall fest. Daher ist es ggf. ratsam, auch wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen aktuell nicht erfüllt sind, einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dahingehend finden Sie in unseren Auskunft- und Beratungsstellen Unterstützung. 

 

Anmerkung: Die Krankenkasse kann Sie lediglich dazu auffordern, einen Rehaantrag zu stellen. Kann die Reha Ihre Erwerbsfähigkeit nicht wiederherstellen, wird der Antrag auf Reha als Rentenantrag gewertet. Zur Stellung eines Rentenantrags können Sie von der Krankenkasse nur aufgefordert werden, wenn Sie Anspruch auf eine Regelaltersrente haben. 

 

Viele Grüße 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

EMam 26.10.2024 | 19:27
Fordern Sie von der Rentenversicherung eine Bescheinigung darüber an, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht vorliegen und legen diese bei der Krankenkasse vor.
Rückfrageam 26.10.2024 | 19:28
Was bestehen Sie denn unter einer Umdeutung?
Coriam 26.10.2024 | 19:30
Antrag bei der Rentenversicherung auf Erwerbsminderungsrente
Komisch?am 26.10.2024 | 21:52
Man kann einen Antrag auf Reha in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umdeuten. Was will die Krankenkasse denn in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umdeuten?
Coriam 26.10.2024 | 22:26
Die KK will das ich bei der DRV einen Antrag auf Reha stelle ,der dann in eine Erwerbsminderungsrente umgedeutet wird.Hab ich mich etwas falsch ausgedrückt. Geht ja auch darum ,das ich die Voraussetzungen für den Bezug nicht erfülle und die KK trotzdem will das ich es beantrage.
Renteam 27.10.2024 | 01:06
Stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderung, warten die Entscheidung ab und halten die Füße im Falle einer Ablehnung still, denn mit der Befreiuung von der RV Pflicht haben Sie sich aktiv gegen die Absicherung gegen Erwerbsminderung entschieden und somit können Sie auch keine Hilfe von der Solidargemeinschaft erwarten.
KSCam 27.10.2024 | 06:26
Dann stellen Sie doch den Reha Antrag und warten ab was passiert. Ist doch absolut kein Problem. Vielleicht gibt es die Reha? Wenn die Reha dann abgelehnt wird, sehen Sie weiter - wenn die DRV Sachbearbeitung mitdenkt, wird die einer Selbständigen ohne Beiträge keine Umdeutung „anbieten“ - ganz blöd sind die oft auch nicht.
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