Guten Tag Cori,
die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sind folgende:
- Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit)
- Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung
Den Leistungsfall stellt der sozialmedizinische Dienst im Einzelfall fest. Daher ist es ggf. ratsam, auch wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen aktuell nicht erfüllt sind, einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dahingehend finden Sie in unseren Auskunft- und Beratungsstellen Unterstützung.
Anmerkung: Die Krankenkasse kann Sie lediglich dazu auffordern, einen Rehaantrag zu stellen. Kann die Reha Ihre Erwerbsfähigkeit nicht wiederherstellen, wird der Antrag auf Reha als Rentenantrag gewertet. Zur Stellung eines Rentenantrags können Sie von der Krankenkasse nur aufgefordert werden, wenn Sie Anspruch auf eine Regelaltersrente haben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Was bestehen Sie denn unter einer Umdeutung?
Antrag bei der Rentenversicherung auf Erwerbsminderungsrente
Man kann einen Antrag auf Reha in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umdeuten. Was will die Krankenkasse denn in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umdeuten?
Die KK will das ich bei der DRV einen Antrag auf Reha stelle ,der dann in eine Erwerbsminderungsrente umgedeutet wird.Hab ich mich etwas falsch ausgedrückt.
Geht ja auch darum ,das ich die Voraussetzungen für den Bezug nicht erfülle und die KK trotzdem will das ich es beantrage.
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