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Experten-Antwort

Umdeutung des Antrags auf Leistungen zur medizinischen Reha in einen Rentenantrag

von Regina Glänzer20.06.2015 | 18:35
1375 Ansichten
7 Antworten
Ich kann mir aussuchen wann mein EU Rentenbeginn ist entweder der01.04.2014 oder der 01.01.2015 Ich hätte doch gern gewusst welche Vor bzw. Nachteile der Beginn hat ausser 8 € Differenz und der dementsprechenden Nach Zahlungen Vielen Dank im vorraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.06.2015 | 09:28

Hallo Frau Glänzer,

die entrichteten Beiträge werden nur bis zum sog. Leistungsfall berücksichtigt, der Rentenbeginn richtet sich u. a. nach dem Zeitpunkt, wann die Rente beantragt wurde oder als beantragt gilt (z. B. bei Umdeutung des Reha-Antrages in den Rentenantrag). Die entstandene Nachzahlung wird mit anderen Sozialleistungen (Krankengeld, ALG, etc.) verrechnet. Sie sollten ebenfalls klären, wie sich die unterschiedlichen Beginnsdaten auf mögliche weitere Leistungen (Betriebsrenten, priv. BU-Renten)

auswirken und die unterschiedlichen Besteuerungsanteile (2014: 68 % und 2015: 70%) beachten.

6 Antworten

W*lfgangam 21.06.2015 | 01:16
Hallo Regina Glänzer, das _ist_ der Vor-/Nachteil ...der spätere Rentenbeginn erhöht Ihre Rente. Parallel laufende Sozialleistungen (z. B. Krankengeld) mit mtl. höherem Betrag dürfen Sie behalten. Gruß w.
Rentner1956am 21.06.2015 | 08:50
Guten Morgen, meine Frage wäre, was muss man tun um sich den Anfang der Rentengewährung auszusuchen ?
W*lfgangam 21.06.2015 | 10:08
Rentner1956 schrieb

Guten Morgen,

meine Frage wäre, was muss man tun um sich den Anfang der Rentengewährung auszusuchen ?

Hallo Rentner1956, einfach das vorliegende Schreiben der DRV mit einem Kreuz an der richtigen Stelle versehen und einen nicht bestreikten Briefkasten für die Rücksendung finden. Gruß w. PS: Gilt natürlich nur in den Fällen, wo eine Auswahlmöglichkeit vorhanden/angeboten wird. Sind üblicherweise Fälle, die sich über einen 'längeren' Zeitraum hingezogen haben und/oder der EM-Eintritt 'weit' in der Vergangenheit liegt.
Regina Glänzeram 21.06.2015 | 10:41
In meinem Fall denke ich ist der frühere Termin besser,wenn ich die 8€auf 20-30Jahe hochrene ist die Nachzahlung höher oder denke ich falsch?Ich bin 52 Jahre alt.
Regina Glänzeram 21.06.2015 | 10:42
In meinem Fall denke ich ist der frühere Termin besser,wenn ich die 8€auf 20-30Jahe hochrechne ist die Nachzahlung höher oder denke ich falsch?Ich bin 52 Jahre alt.
W*lfgangam 21.06.2015 | 11:50
Hallo Regina Glänzer, sofern die Nachzahlung nicht mit anderen Sozialleistungen (Krankengeld?), die ab 01.04.2014 parallel zum rückwirkenden Rentenbezug gelaufen sind, komplett verrechnet wird. Und, der Mehrbetrag würde auch bei späteren 'Umwandlung' in Altersrente erhalten bleiben. Sofern jedoch Ihre Rente so klein sein sollte, dass Sie damit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind, ist es finanziell gesehen egal, wann die Rente mit welchem Betrag beginnt. Auch im Hinblick auf eine Betriebsrente kann die Wahl des späteren Rentenbeginns günstiger sein/kleinere Abschläge ...ohne weitere Kenntnisse Ihrer konkreten Situation lässt sich abschließend kein vernünftiger Rat geben – Beratungsstelle aufsuchen! Gruß w. ...berücksichtigt man noch, dass der steuerfreie Anteil der Rente bei Rentenbeginn 2015 um 2 % niedriger ausfällt, kommt frau vollends ins Grübeln ;-) Gruß w.
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