Hallo "jesusfreak",
auch ich empfehle Ihnen, dass Sie sich an Ihren Reha-Fachberater wenden und die Sachlage mit ihm erörtern. Momentan sieht es ja so aus, dass Ihr Rentenversicherungsträger Ihnen eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt hat. Dies erfolgt ja gerade deshalb, damit Sie nicht in die Erwerbsminderungsrente gehen und weil man davon ausgeht, dass durch eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten werden kann. Sollten sich jedoch seit der Bewilligung der Leistung neue medizinische Erkenntnisse ergeben haben (PBTS, die Ihre Konzentrationsfähigkeit so extrem einschränkt, dass aus Ihrer Sicht der erfolgreiche Abschluss einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gefährdet ist), dann sollten Sie Ihr Anliegen mit entsprechenden ärztlichen Unterlagen / Berichte an Ihren Rentenversicherungsträger richten.
Für Ihren weiteren Weg wünschen wir Ihnen viel Erfolg.
Ihr Experte