Hallo KS,
ja, der Rentenversicherungsträger kommt automatisch (von Amts wegen) auf Sie zu, sofern er vermutet, bzw. auch schon festgestellt hat, das bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt. Sollten Sie keine Reaktion von der Rentenversicherung erhalten, können Sie davonausgehen, dass in der Rentenabteilung eine andere Einschätzung Ihres Leistungsvermögens, abweichend vom entlassenden Arzt, vorgenommen wurde. Ihnen bleibt es aber unbelassen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente in eigener Initiative zu stellen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Leistungsvermögen entsprechend gesunken ist.