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Experten-Antwort

Umdeutung orthopädische Reha -> psych. EMR

von Waterplanet10.10.2018 | 17:21
98 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag zusammen, während einer ambulanten Reha (Orthopädie - von Facharzt verordnet, nicht von KK oder DRV angeordnet) stellt sich heraus, daß der Patient aus psychischen Gründen überwiegend nicht in der Lage ist, länger als 3 Stunden an der Reha teilzunehmen. Ob Patient noch in der Lage ist, länger als 3 Stunden zu arbeiten, wird vom Rehapersonal auch bezweifelt. Patient ist seit über 15 Jahren immer mal wieder in psychotherapeutischer/psychiatrischer Behandlung. Ein eigeninitiativer diesbezüglicher Rentenantrag des Patienten wurde vor 2 Jahren abgelehnt. Im Entlassungsbericht der Reha wird die psychische Thematik ausführlich erwähnt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß die DRV hier tätig wird und den Antrag auf (orth.) Reha in einen Rentenantrag (aus psychischen Gründen) umgedeutet haben will? Macht es in dieser Konstellation Sinn, daß - bei Nichtreaktion der DRV - der Patient nach der Reha einen erneuten Antrag auf EMR stellt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.10.2018 | 11:28

Ob bei der vorliegenden Fallgestaltung eine Umdeutung aufgrund des Entlassungsberichtes erfolgen kann, kann hier im Forum nicht geklärt werden. Sollte keine Umdeutung erfolgen, ist mit den behandelnden Ärzten abzuklären, ob eine Rentenantragstellung unterstützt wird.

1 Antworten

Danielaam 11.10.2018 | 06:43
Ich hatte absolut die gleiche Situation. Mangels geeigneten Fachpersonal kann die Orthopädische Reha keine abschließende Leistungsbeurteilung abgeben. Es kam dann, mit meinen Einverständnis, ein psychiatrischer Gutachter in die Orthopädische Reha zu Besuch, der die Meinung dort unterstützten. Nachdem ich die Orthopädische Reha beendet hatte besuchte ich nur 3 Monate später eine psychosomatische Reha und das Ergebnis wurde bestätigt und ich bekam Erwerbsminderungsrente. Sicher nur eins von vielen Beispielen, wie es gehen könnte
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