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Experten-Antwort

umdeutung reha antrag in einen rentenantrag?

von Hans Peter01.07.2011 | 09:33
3102 Ansichten
3 Antworten
Hallo^^ ich hab folgente frage.. ich war in einer klinik (anstalt) und wurde während der behandlung gefragt nach dem willen einer reha zuzustimmen, dem ich auch tat. nach der bewilligung der rentenkasse eine reha besuchen zu dürfen vergingen noch ca.3 monate bis es zu einer aufnahme in einer reha einrichtung gekommen ist. die allerdings im einvernehmen des dort behandelten arztes nach 8 tagen beendet wurde.. 4 wochen danach empfing ich ein schreiben der rentenversicherung.. umdeutung ihres antrages auf leistungen zur teilhabe vom xx.xx.xxxx in einen antrag auf rente wegen verminderter erwerbsfähigkeit. wortlaut: nach unseren feststellungen liegt bei ihnen seit xx.xx.xxxx volle erwerbsminderung befristet bis vorraussichtlich (2jahre) vor. daraufhin hab ich den rentenantrag gestellt.. (weiss nicht wie mir geschied) muss ich davon ausgehen das die festellung der rentenversicherung bestand hat oder das es erst jetzt durch die antragstellung zu untersuchungen und zur erneuten überprüfung der erwerbsfähigkeit kommt.. und es sich somit noch lange hinzieht bis ich gewissenheit habe wie es weiter geht oder gehen kann? und wie lange dauert die bearbeitung.. soeit es mir bekannt ist sind alle unterlagen vorhanden. (bis jetzt) im vorraus schon einmal dankeschön für die antworten! mfg Hans.P

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.07.2011 | 11:51

Sofern das Versicherungskonto geklärt ist, kann nach Eingang des formellen Rentenantrages ein entsprechender Bescheid sofort erteilt werden. Eine Begutachtung ist in Ihrem Fall nicht erforderlich.

2 Antworten

egalam 01.07.2011 | 09:41
Ihre Erwerbsminderung wurde von der DRV schon festgestellt, somit müssen Sie nich nochmal untersucht werden. Sobald Ihr Antrag vollständig ist und Ihr Versicherungsverlauf ebenfalls dauert die Bearbeitung Ihrer Rente nicht lange.
Volkeram 01.07.2011 | 10:04
Natürlich hat die Feststellung bestand. Weitere med. Untersuchungen sind in ihrem Falle jetzt deshalb nicht mehr nötig, da die RV ja bereits EM bei ihnen defiinitiv festgestellt hat. Wenn alle Unterlagen soweit vorliegen sollte die Bescheiderteilung relativ fix gehen. so ca. 2-3 Wochen . Einen konkreten Zeitraum zu bennenen ist natürlich nicht möglich, da dies immer Einzelfallabhängig ist.
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