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Experten-Antwort

Umdeutung Reha-Antrag in Rentenantrag.

von Thomas S29.06.2019 | 16:50
283 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Hallo an alle Forummitglieder und Experten. Von April bis Mai diesen Jahres war ich wegen Knieprobleme für 4 Wochen auf Reha. Seit 07.2017 bin ich deshalb schon krank geschrieben und wurde auch aus der Reha arbeitsunfähig entlassen worden. Im Rehabericht ist unter 3Std auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angekreuzt. Im Reha-Ergebnis steht unter anderem "Antrag auf Rente auf Zeit" oder "aktuell leichte körperliche Tätigkeiten nicht zumutbar" und "Wir entließen ihn als arbeitsunfähig und bitten um Prüfung zur Leistungsteilhabe am Arbeitsleben". Derzeit beziehe ich noch ALG1 bis Okt. 2019 nach Nahtlosigkeitsregelung. Nun meine Frage: Muss ich in Richtung DRV selber reagieren und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen oder wird sich die Rentenstelle bei mir melden? Möchte ja nur nichts falsch machen und frage deshalb hier die Experten. Viele Grüße aus Berlin Thomas S

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas S.,

Sie sind dem auch aus meiner Sicht richtigen Hinweis von W*lfgang, den Antrag einfach selbst zu stellen, wenn die EM-Rente aktuell Ihr Ziel ist, schon gefolgt. Nun müssen Sie die nächsten Schritte auf Seiten Ihres RV-Trägers abwarten.

Sofern nun eine Erwerbsminderung festgestellt wird, wird dann auch die "Umdeutung" erfolgen (auch wenn Sie den Antrag selbst gestellt haben). Das heißt, Ihr ursprünglicher Reha-Antrag gilt bereits als Rentenantrag.

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12 Antworten

W°lfgangam 29.06.2019 | 17:28
Hallo Thomas S, ein 'Umdeutungsschreiben' der DRV (Angebot zum EMRT-Antrag) hätte schon vorliegen können, kann aber auch noch ein 'Weilchen' auf sich warten lassen – Ausgang heute ungewiss. Frage ist daher, wie ist der aktuelle Stand: - wie lange läuft das ALG schon/noch? *) - wie hoch ist es im Vergleich zu einer EMRT? - 'wollen' Sie die EMRT, oder weiter Arbeit versuchen? - wie weit sind Sie von einer Altersrente weg? *) gerade nachgelesen "bis Okt. 2019" ...und was planen Sie dann? Für einen EMRT-Antrag wäre es daher höchste Zeit, wenn die Finanzen nahtlos gesichert sein sollen - wobei das kein Selbstgänger sein muss. Trotz subjektiver Beurteilung der EM in der Reha muss da nicht zwingend eine EMRT folgen. Eine umgehende Rücksprache mit Ihrem MA der DRV könnte helfen - alternativ auch der Besuch der nächsten Beratungsstelle, um den aktuellen Sachstand und wie gehts weiter, zu erfragen. Gruß w.
Thomas Sam 29.06.2019 | 17:46
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Vielen Dank für Ihre Antwort. Problem in Berlin ist, dass man weder kurzfristig einen Beratungstermin bekommt noch telefonisch jemanden erreicht. Ich bin 48 Jahre alt. Also noch viel Zeit bis zur Altersrente. Derzeit bin ich tatsächlich nicht in der Lage arbeiten zu gehen, da es mein Gesundheitszustand einfach nicht zulässt. Wenn ich nun den Antrag stelle und die DRV doch die Umdeutung in Erwägung zieht. Was dann? Bekommt man denn nach der Reha von der DRV überhabt eine Information auch wenn eine Umdeutung nicht stattfindet? Gruß Thomas S
Thomas Sam 29.06.2019 | 19:41
Hallo W. Hatte über das Online Portal der DRV schon mal vorsorglich mit dem Ausfüllen des Antrages begonnen. Den kann man glücklicherweise auch Online stellen. Nun habe ich das zu Ende ausgefüllt und online versendet. Ein paar Dokumente per Post nachsenden und dann ist die DRV am zug. Um ehrlich zu sein, ist mir das doch zu heikel auf etwas zu warten, was möglicherweise nicht kommt. Danke nochmal für den Ratschlag. Gruß Thomas S
W°lfgangam 29.06.2019 | 19:13
Hallo Thomas S, > Problem in Berlin ist, dass man weder kurzfristig einen Beratungstermin bekommt noch telefonisch jemanden erreicht. Tja, so viel dazu, wie sehr/nahe die DRV am Versicherten wirklich ist ... > Wenn ich nun den Antrag stelle und die DRV doch die Umdeutung in Erwägung zieht. Was dann? Dann sind Sie dem ggf. folgenden Hinweis auf die 'Umdeutung' bereits zuvor gekommen – mit Ihrem EMRT-Antrag und haben Zeit für die Antragstellung eingespart. > Bekommt man denn nach der Reha von der DRV überhabt eine Information auch wenn eine Umdeutung nicht stattfindet? Nein. Warum auch – Reha-Ergebnis scheint nicht 'umdeutungswürdig', das wird nicht extra mitgeteilt. Aus meiner Sicht ist eine sofortige EMRT-Antragstellung angezeigt, bei welcher Stelle auch immer. Versuchen Sie Online-Terminbuchung oder alternative Stellen. Gruß w.
Kaiseram 29.06.2019 | 20:14
Wahnsinn, Rente wegen Knie und schwer Kranke bekommen den Hund unterm Schwan!
Thomas Sam 29.06.2019 | 20:32
@ Kaiser Meinst Du, dass du dir ein Urteil über mein Krankheitsbild machen kannst?
Kaiseram 29.06.2019 | 22:40
Der Pseudokaiser ist doch selbst psychisch unheilbar erkrankt.
Thomas Sam 30.06.2019 | 08:44
Zitat von PeterT anzeigenausblenden
Der Pseudokaiser ist doch selbst psychisch unheilbar erkrankt.
Manchmal glaube ich es gibt keinen " PsydoKaiser " Aber zum Thema: Ich habe die persönliche Erfahrung gemacht, dass nichts von alleine geht. Leistungen, egal welcher Art müssen immer beantragt werden. Und dies muss man selber anstossen.
Zum "Pseudokaiser" werde ich mich an der Stelle nicht mehr äußern. Wie "W" in seinen Ausführungen gestern schon schrieb und Sie es auch nochmal bestätigen, kann es ja nicht falsch sein, den Antrag selbst zu stellen. Es würde ja sowieso darauf hinauslaufen und somit bin ich der DRV evtl. schon zuvor gekommen. Bin gespannt was herauskommen wird. Gruß Thomas S
PeterTam 30.06.2019 | 08:05
@ Kaiser Meinst Du, dass du dir ein Urteil über mein Krankheitsbild machen kannst?
Der Pseudokaiser ist doch selbst psychisch unheilbar erkrankt.
Manchmal glaube ich es gibt keinen " PsydoKaiser " Aber zum Thema: Ich habe die persönliche Erfahrung gemacht, dass nichts von alleine geht. Leistungen, egal welcher Art müssen immer beantragt werden. Und dies muss man selber anstossen.
Kaiseram 30.06.2019 | 10:29
Zitat von PeterT anzeigenausblenden
Der Pseudokaiser ist doch selbst psychisch unheilbar erkrankt.
Manchmal glaube ich es gibt keinen " PsydoKaiser " Aber zum Thema: Ich habe die persönliche Erfahrung gemacht, dass nichts von alleine geht. Leistungen, egal welcher Art müssen immer beantragt werden. Und dies muss man selber anstossen.
Hier sind doch alle Pseudonym oder glaubst Du dass hier einer mit richtigem Namen agiert? Von daher ist es pure Heuchelei jemand als Pseudo zu bezeichnen.
Thomas Sam 30.06.2019 | 11:47
@Von Kaiser Es geht hier nicht um Sie persönlich. Hier geht es um ein Thema, welches ich eröffnet habe. Entweder empören Sie sich, dass ich mit meinen Beschwerden einen Rentenantrag stelle oder Sie diskutieren über Pseudonamen. Zum Thema (Fragestellung) selbst, haben Sie sich bislang überhaupt nicht geäußert. Soll doch jetzt auch mal genug sein.
Thomas S.am 01.07.2019 | 09:01
Vielen Dank für die Antwort. Dann habe ich ja erstmal alles richtig gemacht. Nun hoffe ich, dass die Entscheidung der DRV nicht all zu lange auf sich warten lässt und zu meinen Gunsten auf Grund meines Gesundheitszustandes und der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit entschieden wird. Vielen Dank nochmal an die Hinweisgeber. Gruß Thomas S.
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