Hallo Thomas S.,
Sie sind dem auch aus meiner Sicht richtigen Hinweis von W*lfgang, den Antrag einfach selbst zu stellen, wenn die EM-Rente aktuell Ihr Ziel ist, schon gefolgt. Nun müssen Sie die nächsten Schritte auf Seiten Ihres RV-Trägers abwarten.
Sofern nun eine Erwerbsminderung festgestellt wird, wird dann auch die "Umdeutung" erfolgen (auch wenn Sie den Antrag selbst gestellt haben). Das heißt, Ihr ursprünglicher Reha-Antrag gilt bereits als Rentenantrag.