Hallo Heike,
sollte ein Reha-Antrag umgedeutet werden, weil entweder ein Erfolg von Reha-Leistungen nicht zu erwarten ist oder eine Leistung erfolglos durchgeführt wurde, werden Sie von der Deutschen Rentenversicherung gebeten, einen Rentenantrag zu stellen. Hierzu sind die Rentenantragsformulare erforderlich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung