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Umdeutung rentenantrag

von nina23.11.2009 | 17:01
2966 Ansichten
3 Antworten
Warte schon lange auf EM-Rente. der momentane Status heisst: die KKasse und die DRV sollen untereinander was klären. Die KKasse informierte mich, dass das Datum meines Rentenantrages zurückgesetzt werden soll - mehr auch nicht - auf das Datum des vorangegangenen Rehaantrages - umgedeutet. Was heisst und wie soll ich das interpretieren. Kann ich mit Bewilligung rechnen?

3 Antworten

Reniam 23.11.2009 | 17:11
Wenn die KK Sie zum Rehaantrag aufgefordert hatte und der Antrag in einen Rentenantragumgedeutet wurde, gilt das Datum, das die KK beim Rehaantrag eingetragen hatte, als Datum des Rentenantrags, nicht der Tag, an dem Sie den Rehaantrag tatsächlich gestellt haben. (aus leidvoller Erfahrung)
KSCam 23.11.2009 | 17:20
Wenn Sie die Rente bereits beantragt haben, sollte sich der Sachstand durch ein einfaches Telefonat bei der Sachbearbeitung des Rententrägers klären lassen. Dort erfahren Sie ob noch etwas fehlt und warum noch nicht entschieden wurde und ob Sie dazu beitragen können das Verfahren zu beschleunigen....all das kann kein Forumsteilnehmer beurteilen. Ob dann das Rehaantragsdatum oder das Datum, an dem Sie die Rente tatsächlich beantragt wurde als "offizielles Datum" genommen wird, ersehen Sie spätestens aus dem Rentenbescheid (bzw. müssten das eigentlich aus einem Anschreiben ersehen können, in dem Sie bereits darüber informiert wurden und gebeten wurden den Formantrag auf Rente zu stellen.) Ein Anruf morgen früh erspart "Stochern im Neben".
KSCam 23.11.2009 | 17:29
Und aus welchem Grund wurde die Reha abgelehnt? Sind Sie zu gesund oder zu krank für eine Reha? Oder reichen die Versicherungszeiten nicht? Aber wie bereits gesagt: morgen telefonieren und Sie sind vielleicht schlauer.
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