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Experten-Antwort

Umdeutungsverfahren kurz vor Altersrente

von hafenpatient20.04.2018 | 09:42
506 Ansichten
2 Antworten

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Die KV hat mich vor einer med. Reha nicht (!) zur selbigen aufgefordert, sondern sozusagen rückwirkend: „wir hätten Sie sowieso nach langer AU aufgefordert Reha zu beantragen“. Nun wird von einem Rentenfall (Erwerbsminderungsrente) ausgegangen („Umdeutung“). Ich hätte zudem damit mein Dispositionsrecht verloren (kann über z.B. Rentenanträge nicht selbst entscheiden). Problem: Ich könnte in wenigen Monaten in Altersrente. Mittlerweile geht es mir besser, mein Arzt würde mich arbeitsfähig erklären und ich würde gerne meinen Resturlaub von immerhin 6 Wochen nehmen und danach in Altersrente gehen. Macht hier die KV Probleme?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hafenpatient,

die Krankenversicherung kann Sie nicht zwingen in Rente zu gehen. Allerdings ist die Krankenversicherung, aufgrund des eingeschränkten Dispositionsrechts, dazu berechtigt Ihnen das Krankengeld einzustellen. Wenn Sie allerdings wieder als arbeitsfähig gelten und aufgrund dessen Ihren Resturlaub nehmen und dann wieder zumindest formal im Beschäftigungsverhältnis stehen, dürfte die Krankenkasse hiermit keine Probleme machen.

Bitte informieren Sie aber definitiv die Krankenversicherung über Ihr Vorgehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Hafenmeisteram 20.04.2018 | 10:52
Ist das hier ein KV Forum? Nein. Frag deine KV, dann weidt du Bescheid. Und nimm drine 6 Wochen Urlaub. Das hast du davon. Jetzt kriegst du die EMR mit Abschläge u d drune Altersrente ist futsch. Gruß
Deutsche Rentenversicherung
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