Hallo hafenpatient,
die Krankenversicherung kann Sie nicht zwingen in Rente zu gehen. Allerdings ist die Krankenversicherung, aufgrund des eingeschränkten Dispositionsrechts, dazu berechtigt Ihnen das Krankengeld einzustellen. Wenn Sie allerdings wieder als arbeitsfähig gelten und aufgrund dessen Ihren Resturlaub nehmen und dann wieder zumindest formal im Beschäftigungsverhältnis stehen, dürfte die Krankenkasse hiermit keine Probleme machen.
Bitte informieren Sie aber definitiv die Krankenversicherung über Ihr Vorgehen.