Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo alfons,
um Ihre Frage vorweg zu beantworten: Natürlich darf sich auch ein EM-Rentner ehrenamtlich engagieren.
Die von Ihnen angesprochenen „Probleme“ gibt es eigentlich nur (und zwar unabhängig davon, ob die Tätigkeit ehrenamtlich ist oder nicht), wenn
1. die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden
oder
2. die Tätigkeit in einem solchen Umfang ausgeübt wird, dass sie der Einschätzung des Restleistungsvermögens oder ggf. der Verhältnisse des Arbeitsmarktes, welche zur Bewilligung der Erwerbsminderungsrente geführt haben, widersprechen.
Nähere Informationen zu diesem sehr umfangreichen Themenkomplex können Sie den Broschüren
„Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/63751/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf
und
„Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56110/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
entnehmen.
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