Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Umgewandelte Rente f. langj.Versicherte

von PigglyWiggly09.03.2023 | 13:09
132 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Ich erhalte seit Januar 2022 Rente für langjährige Versicherte. Ich habe nun zwei Leistungsinformationen für das Finanzamt über die von mir von 2019 bis 31.12.2021 erhaltene teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten. Auf der zweiten Leistungsmitteilung steht: Anspruch auf Rente wegen teilw. Erwerbsminderung mit einem Rentenbeginn am 01.03.2019 …… Euro weggefallen am 31.12.2021. Warum diese zweite Mitteilung? Gruß PigglyWiggly

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo PigglyWiggly,

User „Abschläge“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffenden Antworten und Hinweise auf Ihre Fragen gegeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Abschlägeam 09.03.2023 | 13:28
Weil Ihr Anspruch auf eine halbe EM-Rente 'theoretisch' noch parallel besteht (Sie sind ja immer noch erwerbsgemindert), aber durch die Umwandlung in Altersrente wird nur diese noch bezahlt und der Rentenanspruch halbe EM-Rente entfällt dadurch (Sie können aus der Altersrente nun nicht mehr 'zurück-wechseln' in eine EM-Rente). Das FA kann aber so auch nachvollziehen, warum es dann mit der Steuererklärung für das Jahr 2023 aus der Jahresrente Ihren steuerfreien Teil der Rente mit dem Prozentsatz aus 2019 (78%) neu in EUR festschreiben muss (Wechsel der Rentenart). Dieser steuerfreie Betrag bleibt Ihnen dann 'lebenslang' erhalten.
Abschlägeam 09.03.2023 | 13:53
Zitat von PigglyWiggly anzeigenausblenden
Natürlich sollen Sie nun nicht die halbe EM-Rente vorziehen, es war nur die Erklärung, warum Sie zwei 'Bescheide' bekommen haben. Der eine Anspruch entfällt, weil nun ein neuer besteht. Das muss 'amtlich' festgehalten werden. Steuer: Die Jahresrente 2023 ist maßgeblich (weil Folgejahr der Umwandlung). Davon 78% (Das war der steuerpflichtige Anteil im Jahr Ihres Rentenbeginns 2019). Der Betrag, der sich daraus dann in EUR ergibt, wird Ihr lebenslanger 'steuerfreier Teil der Rente'. Zukünftige allgemeine Rentenanpassungen sind dann aber immer (wie bisher auch) zu 100% zu versteuern. §22 EStG 1.bb)
PigglyWigglyam 09.03.2023 | 13:44
.... wird der steuerfreie Betrag dann neu berechnet oder der steuerfreie Rentenanteil von 2019 übernommen? Warum sollte ich die halbe EM_Rente vorziehen, wie sollte ich damit leben. Ich bin noch erwerbsgemindert und werde es wohl bleiben. Oder soll man mit dem Kopf unter dem Arm noch 3 Jahre arbeiten. PW
PigglyWigglyam 09.03.2023 | 14:13
.... vielen Dank für Ihre Erklärung.Noch eine letzte "dumme" Frage: Wenn es heißt "wird zu 100 Prozent" besteuert, heißt das man erhält z.B.40 € Rentenerhöhung und man muss zu 100% versteuern = 0,00 €?? Gruß PigglyWiggly
Abschlägeam 09.03.2023 | 14:32
Beispiel: 1.000 EUR Rente = Jahresbetrag 12.000,00 EUR davon 78 % sind steuerpflichtiger Teil = 9.360,00 davon 22 % steuerfreier Teil = 2.640,00 Dann kommt eine Rentenanpassung, z.B. 3% ab 1.7. also 6 x Rente 1.000,00 EUR + 6 x 1.030,00 Gesamt = 12.360,00 enthaltener Anpassungsbetrag ist 360,00 EUR abgezogen wird Ihr steuerfreier Teil = 2.640,00 (dieser ändert sich auch in den Folgejahren nicht mehr) verbleiben 'steuerpflichtig' = 9.720,00 EUR Und davon gehen dann noch Ihre KV/PV Beiträge runter, die Sie bezahlt haben, ein Rentnerfreibetrag von 102,00 EUR und noch ein paar Dinge mehr, die Sie 'steuerlich geltend machen dürfen...' In diesem Beispiel würden übrigens keine Steuern anfallen (wenn keine anderen weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen), denn auch für Rentner gilt der 'Grundfreibetrag' (der liegt in 2023 bei 10.908,00 EUR) So, nun wieder zurück zu Rententhemen, ist ja hier kein Steuerforum :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026