Die Kündigung eines Riester-Vertrages sollte gut überlegt sein. Häufig geht es nur darum, die Höhe der Einzahlungen zu verringern. Jeder Sparer darf Zahlungen für den Riester-Vertrag aussetzen. Es gibt dann für dieses Jahr zwar keine Zulagen, aber das Kapital bleibt im Vertrag erhalten. Wer mithin in einem Jahr keine Einzahlungen vornehmen kann oder will, verzichtet für dieses Jahr auf die Förderung und lässt den Riester-Vertrag ruhen. Er kann jederzeit wieder mit dem Sparen beginnen. Die Zulagen werden jedoch nicht rückwirkend gewährt. Die Zulagen können für die Zukunft aber für einen neuen Vertrag beantragt werden.
Der Wechsel von einem bestehendem Riesterprodukt zu einem anderen Riesterprodukt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Wechselt der Kunde seinen Vertrag nur innerhalb der Versicherung, sind die Wechselgebühren zumeist geringer. Der Abschluss eines neuen Riestervertrages kann auch wieder Geld kosten. Bis auf Banksparpläne fallen in aller Regel Provisionen, zum Beispiel in Form von Ausgabeaufschlägen an. Manchmal sind Versicherer bereit, die Aufschläge bei Neukundenakquisition zu senken.
Die Wechselgebühren liegen zwischen 50 und 150 Euro. Nur Banksparpläne verursachen zumeist keine neuen Abschlusskosten. Teuer kann der Wechsel bei Riester-Rentenversicherungen werden. Denn die Versicherer dürfen die Abschlusskosten für die gesamte Laufzeit auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilen. Dies bedeutet, dass eine Kündigung mit Wechsel des Anbieters möglichst in den ersten Jahren erfolgen sollte und nicht später, wenn bereits die vollen Abschlusskosten verrechnet wurden.
Schließen Sie einen neuen Riester-Vertrag ab, können die Zulagen für die Zukunft auf diesen Vertrag gezahlt werden.
Am Besten, Sie wenden sich an eine Verbraucherzentrale. Nehmen sie Ihren Vertrag zum Beratungstermin mit.