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Umschreibung Rentenkontos

von Martina28.05.2008 | 18:47
1885 Ansichten
5 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, Ist es moeglich das der Ehepartner seine bereits eingezahlten Rentenbeitraege zu Gunsten des Ehepartners abtritt, bzw dessen Rentenkonto voll gutschreiben kann? In unserem Fall hat mein Mann ca. 10 Jahre Rentenbeitraege geleistet. Er lebt jetzt im aussereuropaeischen Ausland und wird nicht wieder in Deutschland leben. Welche formellen Dinge muessten dann geregelt werden. Vielen Dank - Martina

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.05.2008 | 08:12

Eine Übertragung von Rentenanwartschaften auf das Rentenversicherungskonte einer anderen Person ist grundsätzlich nicht möglich. Sofern die Mindestwartezeit (60 Mo) erreicht ist, wird mit Erreichen der Regelaltersrente eine Rente gezahlt. Inwieweit ein Rentensplitting "Partnerschaftlich teilen" möglich ist, sollten Sie ggf mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger abklären.

4 Antworten

Maxam 28.05.2008 | 19:04
Nein, das geht nicht! Das was Sie anstreben ist im Rentenrecht nicht vorgesehen. Im Übrigen dürfte es doch egal sein, da er die Regelaltersrente dann eben ins Ausland bekommt. Warum Ihr Ehemann im Ausland lebt und Sie hier und sich nicht scheiden lassen etc. möchte ich lieber nicht nachfragen.... ;-)
KSCam 28.05.2008 | 20:10
Max hat Recht, das geht nicht, basta! Wenn er das Geld Ihnen zukommen lassen will, ist ihm ja unbenommen, wenn er die Altersrente erhält zu regeln, dass die Monatsrente direkt Ihnen zu Gute kommt - er bräuchte ja blos einen entsprechenden Dauerauftrag bei seiner Bank einrichten. Schließlich kann er als Rentner mit seiner Rente ab Rentenbeginn machen was er will (solange er dann in D nicht zum Sozialhilfefall wird). Er könnte das Geld aber auch mir überweisen ;-)
Schiko.am 28.05.2008 | 21:31
Es wäre ja schlimm, wenn dies gehen würde, nämlich, der eine arbeitet und zahlt beiträge und durch übertragung bekommt der andere rente. Im Klartext, die ehefrau hat durch zwei geburten und keine eigene beitragsleistung statt 5 erforderliche jahre nur 2, bekommt also keine rente, durch einen übertrag ist dies möglich. Die ratschläge von " Basta", in der person von KSC bisher als sehr fachkundig bekannt, passen wohl eher zum 1. april. Na klar, es wäre sogar möglich meine rente, mein ein- verständnis voraussetzend, auf konto KSC zu über- weisen-Pustekuchen. In der tat aber ist es ohne weiteres möglich-wenn dies der anfragende so meinte- die rentenrechnungsstelle an- zuweisen, dass die rente auf konto der ehefrau überwiesen. Die gebühren für dauerauftrag entfallen dadurch. Als praktisches beispiel nenne ich: Meine frau wollte- da stimmte ich gerne zu- ein eigenes rentenkonto- so weit so gut. Nunmehr müsste sie auch als kleinrentnerin monatlich 7,60 kontoführungsgebühren zahlen. Da viel mir nichts besseres ein, seit 5 monaten wird meine zusatzrente auf konto meiner frau überwiesen. Aber, voraussetzung für die einsparung von 7,60 gebühren sind 1200 zahlungseingang. Die fehlenden 50 euro überweise ich monatlich vom konto, ersparnis 7,60 x 12 euro 91,20 für meine frau- Hierzu werden ja nicht alle rentner zeit haben, so mancher kann jetzt die privaten dinge nicht mehr am arbeitsplatz verrichten sondern zuhause. Mit freundlichen Grüßen.
Wolfgangam 28.05.2008 | 23:37
Hallo Martina, >Rentensplitting< unter Ehegatten wäre hier das Thema ...aber das wird wohl wegen der geringen Zeiten in der Rentenversicherung nicht möglich sein. Eine Übertragung zugunsten des Anderen auf freiwilliger Basis ist in der gesetzlichen Rentenversicherung sonst nicht vorgesehen. Hier hilft nur eine dauerhafte Trennung (Scheidung!), um erworbene Rentenansprüche zu übertragen - wohl auch nicht erstrebenswert ;-) Gruß w.
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