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Experten-Antwort

Umschulung

von Sully07.08.2023 | 09:33
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Seit 30 Jahre habe ich die deutsche rente versicherung bezahlt, ich kann meine jetzige beruf nicht mehr ausüben ,wollte meine rechte wissen warum ich keine umschulung bekommen kann ,sie bezahlen mir ihrgend eine Schule für 9 Monate wo mich nichts weiter bringt, das ist nur eine verlorene Zeit für mich . Wie gehe ich weiter ? Kann mir jemand ein Tipp geben! Vielen Dank voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen zielorientiert und sachgerecht in dem Umfang eingesetzt werden, der notwendig und angemessen sind, um Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu befähigen, eine berufliche Tätigkeit möglichst dauerhaft ausüben zu können. Der Rentenversicherungsträger entscheidet somit im Rahmen seines Ermessens bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben über Art, Umfang und Ort der zu erbringenden Leistung.

 

Sofern Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, ist Ihnen der Rechtsweg (Widerspruch, ...) eröffnet - siehe Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides.

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8 Antworten

Abschlägeam 07.08.2023 | 09:44
Hallo Sully, aus Ihrer Fragestellung geht nicht eindeutig hervor, wer Sie nun auf 'irgendeine Schule' geschickt hat. Damit die DRV Leistungen zu einer beruflichen Rehabilitation übernimmt, müssen (auch) gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein. Hier können Sie sich aber noch einmal vorab informieren, oder Sie lassen sich bei Ihrer zuständigen DRV beraten (telefonisch/persönlich/Videochat) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Beruflich… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Rückfrageam 07.08.2023 | 10:54
Hatten Sie ein Gespräch mit dem Rehaberater oder wurde Ihnen der Beschluss, welche Form der LTA es wird, nur schriftlich mitgeteilt? Welche Wünsche zur LTA hatten Sie geäußert bzw. wissen Sie, welche Umschulung Sie machen möchten? Wurde mit Ihren Ärzten abgesprochen, ob eine komplette Umschulung (das umfasst ja Schule, sämtliche Tests, Klausuren, Prüfungen und den betrieblichen Teil der Ausbildung) für Sie gesundheitlich leistbar ist? Welche Befürchtungen ("verlorene Zeit") haben Sie bzgl der bewilligten Fortbildung? Ziel ist ja, dass sie weiter erwerbsfähig bleiben können. Das muss die DRV mit zielführenden und verhältnismäßigen Mitteln erreichen. Wenn noch nicht ein Monat seit dem Bescheid, in welchem Ihnen die "irgendeine Schule" mitgeteilt wurde, vergangen ist, können Sie natürlich Widerspruch einlegen.
nachdenklicham 07.08.2023 | 12:00
Wenn eine Umschulung bewilligt werden soll, muss davon ausgegangen werden können, dass die Umschulung auch erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dazu gehören auch entsprechende Kenntnisse in Deutsch (Rechtschreibung, Grammatik), da viele Prüfungen schriftlich absolviert werden müssen. Nehmen Sie mir das bitte nicht übel, aber sollte Ihr Text Ihre tatsächlichen schriftlichen Fähigkeiten in Deutsch widerspiegeln, wäre das ein echtes Problem bei den Prüfungen. Der erste Schritt wäre in diesem Falle, dass Sie sich in diesem Bereich verbessern. Ansonsten sollten Sie alles unternehmen, was Ihren Wunsch auf eine Umschulung untermauern kann. Schauen Sie sich diese Schule, auf die man Sie schicken will, an und stellen Sie ganz genau fest, warum die Ihnen nicht weiterhilft. Falls Sie noch keinen konkreten Umschulungsberuf für sich gefunden haben, beginnen Sie mit der Suche danach. Am sinnvollsten sind in der Regel Berufe, in denen man bereits vorhandenen Kenntnisse verwenden kann, z.B. der Lkw-Fahrer wird Speditionskaufmann. Machen Sie Praktika in diesem oder ähnlichen Berufen und lassen Sie sich darüber Zeugnisse geben. Informieren Sie sich über Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt in Ihrem Wunschberuf. Und idealerweise präsentieren Sie der DRV einen Arbeitgeber, der bereits wäre Sie auszubilden. So können sie der DRV Ihre Motivation für Ihre Umschulung beweisen und haben stichhaltige Argumente für Ihren Wunsch.
Heinricham 07.08.2023 | 13:44
Ich gebe Ihnen mal einen Rat. Finden Sie heraus, was es für eine Schule ist. In Nordrhein-Westfalen ist es zum Beispiel so, dass die Rentenversicherung die Versicherten in Sekundarschulen (also Vollzeitpflichtschulen) schickt, um eine vollwertige Berufsausbildung als Umschulung zu vermeiden. Eine dieser Schulen befindet sich zum Beispiel in Köln und ist als private Ersatzschule (gewählt Schulform Berufskolleg) in Trägerschaft einer Stadtteilkirche Bei der zuständigen unteren Schulbehörde angemeldet.Kontrollieren sie alle Ausbildungen, die an der Schule angeboten werden. Dann werden Sie sehen, dass die angebotenen Bildungsgänge die sogenannten §66 BBiG §42 Hwo-Berufe (Hauptschulberufe, bei der AfA werden sie sogar als „Behindertenberufe“ geführt) sind. Halten Sie sich vor Augen: Sekundarstufe heißt Schulpflicht bis zu einem Alter von 25 Jahren. Wenn sie auch nur einen Sekundarschule-Abschluss haben, haben sie keine Schulpflicht mehr. Die Schulpflicht endet generell mit dem Beenden der Sekundarstufe, egal in welcher Form, oder in dem Schuljahr, in dem das 25. Lebensjahr beendet wird.Wenn die Rentenversicherung sie allerdings In eine Schulpflichteinrichtung schickt, werden sie gerade veräppelt. Sie können ihr eigenes Bildungsniveau und auch das der Bildungseinrichtung überprüfen. www.dqr.de oder googlesuche isced Deutschland. Die Isced Level sind zum einen die international geltenden Schulniveaus, die auch in Deutschland verbindlich sind. DQR ist der deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges lernen. Da sind alle Berufsabschlüsse und ihre Niveaus aufgezählt. Sie können es allerdings auch mit einem Anruf bei der zuständigen Schulbehörde überprüfen. Fragen Sie einfach nach der Schulart oder der SchulNummer. Sollten Sie sogar zu einer so genannten Berufsfindung oder ähnlichem in ein sogenanntes Berufsförderungswerk geschickt werden, laufen sie weg soweit sie können. Die Berufsförderungswerke gehören nämlich nicht zum öffentlichen Bildungssystem, sie sind einem privaten Dachverband untergeordnet und nach Landesrecht Ersatzschulen in der Sekundarstufe. Einige sind auch bei den zuständigen unteren Schulbehörden als solche angemeldet. Andere haben garkeine Anmeldung und sind keiner Stufe (isced Level) zuzuordnen. Wenn sie dann noch Google Suche „Isced Berufsfindung“ machen kommen Sie auf das „Handbuch der Aus- und Weiterbildungen“ und haben sehr schnell viele Erkenntnisse zum Bildungssystem gebündelt. Da sie 30 Jahre eingezahlt haben, sollte sich die Sache mit der Vollzeit Pflichtschule eigentlich ergeben haben. Einige regionale Rentenversicherungsträger scheinen allerdings darauf zu spielen, dass niemand das Schulwesen des eigenen Bundeslandes kennt.
Heinricham 07.08.2023 | 13:51
Ach so. Eine Sache noch. Erreichte Bildungsniveaus sterben nicht im Laufe des Lebens ab und die Schulpflicht wächst nicht nach. Da allerdings in Deutschland die Schulpflicht bis zum Alter von 25 Jahren nachgeholt werden kann, wird es ausgenutzt, dass Mitt- bis Endzwanziger noch in der Sekundarstufe „rumölen“. Da verkauft man es dann als Erwachsenenbildung und steckt 40-jährige mit schulpflichtigen in die Pflichtschule zusammen und niemand bemerkt das. Allerdings sind es durchgängig private Einrichtungen, die sich alle etwas hübscher präsentieren als sie in der Tat sind.
Schadeam 07.08.2023 | 20:00
Und was sind Ihre Umschulungswünsche? Welchen Beruf streben Sie an? Was haben Sie bereits unternommen dieses Berufsziel zu erreichen?
Heinricham 08.08.2023 | 14:25
Es hilft wie folgt: Wenn man seine eigenen Kinder zur Schule schickt, informiert man sich sicherlich auch über die Schule. Wenn man selbst in eine Schule geschickt wird, kann man natürlich den gleichen Weg gehen, da Bildungseinrichtungen von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Untere Schulbehörde bis zur Sekundarstufe (also Schulpflicht bis 25 Jahre) und Erwachsenenbildung (postsekundar) bei den oberen Regierungsbehörden. Die staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen kann man dort als vollständige Liste abrufen. Genauso sind Schulen und Ersatzschulen als Schulliste im Internet einfach zu googeln und unter anderem auf schulliste.de zu finden. Da sieht man dann ob es grade korrekt läuft oder nicht. Wenn man z.B. in ein Berufskolleg o.ä. Geschickt wird ist man in einer Vollzeitpflichtschule, die die Jahrgangsstufe 11 bis 13 ersetzt. Das will bestimmt niemand mit Mitte 40, vor allem Obacht, wenn es eine kirchliche Einrichtung ist.
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