Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

umschulung

von alexander17.07.2007 | 22:42
1508 Ansichten
6 Antworten
guten tag, ich bin 30 jahre alt und gelernter fahrzeuglackiere.nach einer herz-op habe ich eine künstlichen herzklappe bekommen und nehme marcumar.ich habe bereits einmal eine umschulung angefangen, musste diese wegen eines unfalls aber abrechen.die zweite umschulung wurde mir dann gewährt, diese habe ich aber auf wunsch des lehrherren abrechen müssen. meine frage ist nun ob ich noch einen anspruch auf eine umschulung habe?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.07.2007 | 06:42

Hallo Alexander,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Frage online nicht beantwortet werden kann.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.

5 Antworten

???am 18.07.2007 | 07:06
Das kommt sicher auf den Grund an, warum Ihr Lehrherr die Ausbildung beendet hat. Lag es bei Ihnen, wird eine 3. Chance eher unwahrscheinlich. Lag es beim Arbeitgeber, können Sie hoffen. Die Entscheidung können Sie nur abwarten. Falls Sie aber von sich aus einen neuen Arbeitgeber auftreiben, der bereit ist, Sie umzuschulen, verbessern Sie Ihre Aussichten auf eine positive Entscheidung.
alexanderam 18.07.2007 | 12:35
Guten Tag, erst einmal vielen dank für die Antwort. Es lag daran das Ausbildungsinhalte(Zeichnen von 3D Konstruktionen) im vorran gegangenen Praktikum nicht besprochen wurden. So das während der Ausbildung klar wurde das ,das zeichnerische Talent für diese Ausbildung nicht ausreichend war.Die anderen Fähigkeiten aber sehr wohl den Ansprüchen genügten. Es handelte sich bei dem Umschulungsbetrieb um einen Goldschmied.
???am 18.07.2007 | 14:19
Es lässt sich schwer sagen, wie die DRV da entscheiden wird. Die Art und Weise der LTA-Maßnahmen liegt im Ermessen des Trägers. Es gibt keine Vorschriften ala "Wer unter 30 ist und einen IQ von mindestens 100 hat, muss auf Wunsch umgeschult werden". Kontaktieren Sie Ihren Reha-Berater und sprechen Sie die Sache mit ihm durch. Was anderes hilft nicht.
alexanderam 18.07.2007 | 14:27
danke,aber mit genau diesen leuten habe ich sehr große probleme in der letzten zeit gehabt.ich bin jetzt auch umgezogen in ein anderes bundesland und würde gern noch wissen ob jetzt auch andere berater für mich zuständig sind oder immer noch die gleichen ignoranten. vielen dank für ihre hilfe.
???am 18.07.2007 | 15:05
Teilen Ihren neuen Wohnsitz der DRV mit. Normalerweise übernimmt der für Ihren neuen Wohnsitz zuständige DRV-Träger nun das Verfahren. Sie bekommen also einen neuen Berater.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026