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Umschulung

von Taucher12.06.2017 | 20:10
927 Ansichten
18 Antworten
Ich bin seit 3 Jahren durchgehend erkrankt,wegen psychischen Problemen. Ich möchte gerne wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert werden,da ich keinen Arbeitgeber mehr durch meine Erkrankung habe. Ich würde sehr gerne eine Umschulung machen,um nochmal neu beginnen zu können. Was gibt es für Möglichkeiten um nochmals einen neuen Beruf zu erlernen,um wieder Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben?

18 Antworten

KSCam 12.06.2017 | 21:24
Das muss im Einzelfall geprüft werden, für berufl. Rehabilitation wäre Abeitsamt (wenn Sie noch keine 15 Beitragsjahre haben) oder die DRV zuständig (falls 15 Jahre und mehr vorhanden). Ob jemand mit psychischen Problemen dem stress einer Umschulung = komplette neue Ausbildung gewachsen ist, wäre medizinisch abzuklären, ebenso die Frage was für Sie in Frage kommt. Berufe die man per Umschulung erlernen kann gibt es unzählige - was sich für Sie eignet, weiß keiner im Forum. Was haben Sie denn bisher gemacht und warum geht das nicht mehr?
Taucheram 12.06.2017 | 21:35
Ich habe Landmaschinenmechaniker gelernt,ab dem 20.Lebensjahr habe ich im Handel für Heizung und Sanitär gearbeitet,dass waren 18 Jahre.dann habe ich noch 3 Jahre als Maschinenbediener in der Verpackungsindustrie gearbeitet und seitdem bin ich krank .
Herz1952am 13.06.2017 | 07:59
Hallo Taucher, vielleicht wäe eine Umschulung zum Bademeister oder zum Taucher für sie genau das Richtige :-)
Herz1952am 13.06.2017 | 14:16
Hallo Taucher, Vorsicht. Sicher ist eine Reha ein Ponyhof. Aber die Ärzte, die entscheiden, ob jemand Reha-fähig ist oder nicht, sind juristisch in einem Streichelzoo. Ich habe es jetzt erst erfahren, wie unser Sohn von einem Arzt behandelt wurde, dass er vollkommen verzweifelt war und es beinahe zur Katastrophe gekommen wäre. Die Ausbilder der LTA, an der er teilnahm, haben Ihn zum Arzt geschickt. Leider hat er gesagt, er sei "rausgeschmissen" worden. Als er das korrigieren wollte, brach der Arzt ab und verweigerte ihm die AU-Bescheinigung und schickte ihn zurück, Er war vollkommen verzweifelt und es wäre beinahe zur ultimativen Katastrophe gekommen, weil er keine Hilfe bekam. Genau dieser Arzt hält jetzt keine Sprechstunden mehr, sondern macht nur noch Gutachten - auch für die RV. Kranke Menschen werden total entrechtet, erst recht, wenn es darum geht zu arbeiten oder nicht. Wer begutachtet denn die Gutachter? Wer überprüft die Diagnosen und Behandlungen der Ärzte? Wer hat denn noch nie an einer Rechtsvorlesung teilgenommen und weis, dass es höhere Gesetze gibt als manche Richtlinien? Ärzte. Es gibt übrigens Rehas bei bestimmten Krankheiten, das wird das Krankheitsbild nicht besser, sondern zu ca 25% sogar schlechter. Es gibt Krankheiten, da kann "Druck" tödlich enden, ebenso wie die Unfähigkeit von Ärzten. Abitur, Studium und Dr.-Titel schützen nicht vor Dummheit. Was viele Ärzte auszeichnet ist Arroganz. Ich habe das leider allzu-oft erlebt. Auch Schlamperei hätte mich beinahe das Leben kosten können. (falsche OP-Aufklärung, die nicht durch einen Chirurgen erfolgen sollte, sondern durch einen Kardiologen. Damals hatte ich aber noch keine Erfahrungen und kein Wissen). Die Aussicht, die Rente nicht ausgezahlt zu bekommen, das ist ein Druckmittel, das eigentlich nicht erlaubt ist. Außerdem: Auch die Krankenkassen müssen KG weiterzahlen, wenn Widerspruch gegen die Reha-Aufforderung eingelegt wird. Bei mir hat mein Hausarzt auch schon Körperverletzung durch billige ungeeignet Verbände begangen, so dass ich zumindest den Arzt wechseln musste, weil die Wunde wieder schlechter wurde, nur weil er Angst vor Regressansprüchen hatte, die eigentlich nicht bestanden. Dieses ganze Gesundheits- und Sozialsystem ist zu einem Saustall verkommen. Es gibt viele Richtlinien, die gegen andere Gesetze verstoßen. Aber solange niemand klagt oder das Recht anderweitig einfordert ist das alles "rechtens" - zumindest juristisch. Moral und Ethik spielt dann auch keine Rolle mehr.
Herz1952, das Richtige am 13.06.2017 | 16:40
Hallo Taucher, falls es mit der Umschulung nichts wird und Sie hinterher weniger verdienen als vorher, würde ich vorschlagen, Sie stellen einen Rentenantrag. Sonst wird die EM-Rente durch die Berechnung immer weniger. Ich habe das selbst bei unserem Sohn erlebt. Jetzt muss er von Rente und Grundsicherung leben. Alles Gute für Ihre Gesundheit.
Schorscham 13.06.2017 | 15:33
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

damit Sie endlich sehen, dass es auch Grenzen der Mitwirkungspflichten gibt, bei denen die Rente nicht einbehalten werden darf:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html

Der zu Begutachtende hat nämlich auch Rechte und nicht nur Pflichten. Der Kranke soll sich immer nach der Gemeinschaft der Versicherten richten. Die Gemeinschaft hat auch Pflichten gegenüber dem Versicherten.

Das dies endlich mal klar ist. Das ist auch "Gesetz". Dies gilt im Sozialrecht, Krankenkassenrecht und Rentenversicherungsrecht.

Überlegen Sie jetzt mal, wer von uns beiden "unlogisch" denkt.

Die Arroganz liegt bei den Sachbearbeitern, obwohl diese nicht so begeistert sind. Sie machen das ja auch nicht regelmäßig. Ich denke dass sie den o.g. Paragrafen auch kennen. Aber ganz so sicher bin ich mir nicht. Die Schwierigkeit liegt eigentlich immer in der Auslegung im Detail.

Aber mir wird immer klarer, dass nicht nur die Krankenkassen beim Krankengeld schummeln, in der Hoffnung, dass es keiner merkt. Kann natürlich auch Unwissenheit sein, weil Gesetze nun mal nicht immer eindeutig sind oder sich sogar widersprechen können. Aber dies ist bei den Mitwirkungspflichten nicht der Fall. Diese sind biologisch logisch.

Alles klar?:-)

MfG

Die vorübergehende Einstellung von Sozialleistungen bei Nichtmitwirkung des Leistungsbegehrenden ist vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen und somit rechtmäßig. Würde man Ihrer absurden Logik folgen, müssten Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc., auch dann weitergezahlt werden, wenn Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen, nur damit sich die Betroffenen nicht unter Druck gesetzt fühlen. Und das kann ja wohl nicht angehen. MfG
Herz1952, das Richtige am 13.06.2017 | 17:20
hallo Schorsch, das ist doch Schmarrn, was Sie schreiben:-).Es besteht eine Mitwirkungspflicht, aber diese hat auch Grenzen. So kann z.B. eine Reha abgelehnt werden, wenn diese unzumutbar ist (z.B. fehlgeschlagen, oder sogar den Gesundheitszustand verschlechtert, bzw. nicht Reha-fähig). Wenn nicht Reha-Fähig besteht die Mitwirkungspflicht darin, ein entsprechendes Attest des behandelnden Arztes vorzulegen. (habe ich irgendwo gelesen in "Grenzen der Mitwirkungspflicht", den Link habe ich aber nicht mehr gefunden). Überhaupt kommt es bei der Rente um ordnungsgemäße und richtige Atteste des/der behandelnden Arztes/Ärzte an. Hier noch ein Link dazu: http://www.rentenburo.de/sites/default/files/merkblaetter/merkbl… Wenn z.B. eine Reha abgelehnt wird, aus welchem Grund auch immer, muss die Rentenberechtigung eben anders geprüft werden. Was ich kürzlich über die Zumutbarkeit zur Annahme einer Arbeitsstelle geschrieben habe, ist so zu verstehen, dass wenn Zweifel bestehen seitens des Jobcenters entscheidet wohl an erster Stelle der Sachbearbeiter und wahrscheinlich sein Vorgesetzter. Hier geht es ausschließlich um evtl. Sanktionen. Dagegen kann natürlich auch geklagt werden, wenn der Jobsuchende glaubt, er habe die Stelle zu recht abgelehnt. Ich glaube nicht, dass dies allzu oft vorkommt. Denn als H4ler hat man verdammt schlechte Karten, auch wenn man sich noch so sehr bemüht. Die Lücke muss ja auch dem potentiellen Arbeitgeber erklärt werden. Noch schlechter ist es wahrscheinlich eine Wohnung zu bekommen, die vielleicht in der Nähe der Arbeitsstätte liegt. Ohne Arbeit keine Wohnung, ohne Wohnung keine Arbeit. So läuft das nun mal. Und es ist durch die vielen Flüchtlinge nicht leichter geworden. Anzeige in einer Gemeinde-Homepage: "Wohnungen für Flüchtlinge dringend gesucht". Umgekehrt habe ich noch nichts gelesen von "Suchen dringend Wohnungen für H4 und Sozialhilfe-Empfänger". Das kommt natürlich auch daher, dass in der Vergangenheit keine geeigneten Wohnungen mehr gebaut wurden, bzw. bei vielen die Sozialbindung abläuft. Davor kann man die Augen nicht verschließen. Es sind auch schon viele vom JC aufgefordert oder sogar gebeten worden, doch einen Rentenantrag zu stellen, wenn gesundheitlich Beschwerden bestehen, obwohl der "Amtsarzt" was anderes "gesagt" hat. Die Mitarbeiter des JC sind ja auch nicht blind und wollen vermittelbare "Kanditaten.". MfG
Herz1952, das Richtige am 13.06.2017 | 17:24
Groko, Geld kennt keine Moral und ich habe nicht einmal Geld :-)
Schorscham 13.06.2017 | 19:43
Herz1952, das Richtige schrieb

Groko,

Geld kennt keine Moral und ich habe nicht einmal Geld :-)

Na wenn SIE das meinen...... Da Sie offensichtlich noch nicht einmal einfachste logische Zusammenhänge kapieren, ist es wirklich Zeitvergeudung mit Ihnen zu diskutieren. Ihre meterlangen Endlos-Kommentare verwirren höchstens, haben aber nicht den geringsten Informationsgehalt. Den Sachbearbeitern von Behörden pauschal zu unterstellen, sie könnten nicht beurteilen, unter welchen Voraussetzungen (Renten)Zahlungen vorübergehend eingestellt werden dürfen und wann nicht, dass sie also regelmäßig "illegale Druckmittel" verwenden, ist an Unverschämtheit und Arroganz nicht mehr zu überbieten. Und dass es unrechtmäßig ist, RECHTLICH ZUSTEHENDE Gelder zu entziehen, ist auch ohne Ihre umfangreichen Ausführungen allgemein bekannt. MfG
Herz1952am 13.06.2017 | 22:47
Hallo Schorsch, damit Sie endlich sehen, dass es auch Grenzen der Mitwirkungspflichten gibt, bei denen die Rente nicht einbehalten werden darf: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html… Der zu Begutachtende hat nämlich auch Rechte und nicht nur Pflichten. Der Kranke soll sich immer nach der Gemeinschaft der Versicherten richten. Die Gemeinschaft hat auch Pflichten gegenüber dem Versicherten. Das dies endlich mal klar ist. Das ist auch "Gesetz". Dies gilt im Sozialrecht, Krankenkassenrecht und Rentenversicherungsrecht. Überlegen Sie jetzt mal, wer von uns beiden "unlogisch" denkt. Die Arroganz liegt bei den Sachbearbeitern, obwohl diese nicht so begeistert sind. Sie machen das ja auch nicht regelmäßig. Ich denke dass sie den o.g. Paragrafen auch kennen. Aber ganz so sicher bin ich mir nicht. Die Schwierigkeit liegt eigentlich immer in der Auslegung im Detail. Aber mir wird immer klarer, dass nicht nur die Krankenkassen beim Krankengeld schummeln, in der Hoffnung, dass es keiner merkt. Kann natürlich auch Unwissenheit sein, weil Gesetze nun mal nicht immer eindeutig sind oder sich sogar widersprechen können. Aber dies ist bei den Mitwirkungspflichten nicht der Fall. Diese sind biologisch logisch. Alles klar?:-) MfG
Deep Throatam 14.06.2017 | 10:53
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

damit Sie endlich sehen, dass es auch Grenzen der Mitwirkungspflichten gibt, bei denen die Rente nicht einbehalten werden darf:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html

Der zu Begutachtende hat nämlich auch Rechte und nicht nur Pflichten. Der Kranke soll sich immer nach der Gemeinschaft der Versicherten richten. Die Gemeinschaft hat auch Pflichten gegenüber dem Versicherten.

Das dies endlich mal klar ist. Das ist auch "Gesetz". Dies gilt im Sozialrecht, Krankenkassenrecht und Rentenversicherungsrecht.

Überlegen Sie jetzt mal, wer von uns beiden "unlogisch" denkt.

Die Arroganz liegt bei den Sachbearbeitern, obwohl diese nicht so begeistert sind. Sie machen das ja auch nicht regelmäßig. Ich denke dass sie den o.g. Paragrafen auch kennen. Aber ganz so sicher bin ich mir nicht. Die Schwierigkeit liegt eigentlich immer in der Auslegung im Detail.

Aber mir wird immer klarer, dass nicht nur die Krankenkassen beim Krankengeld schummeln, in der Hoffnung, dass es keiner merkt. Kann natürlich auch Unwissenheit sein, weil Gesetze nun mal nicht immer eindeutig sind oder sich sogar widersprechen können. Aber dies ist bei den Mitwirkungspflichten nicht der Fall. Diese sind biologisch logisch.

Alles klar?:-)

MfG

Das ist aber eine sehr interessante Interpretation des §. Die von Ihnen abgeleitet Logik ist jedoch nicht praxistauglich. Wenn jmd. untersucht werden muss, damit man über den Anspruch auf eine Rente entscheiden kann und diese nicht nach Aktenlage erfolgen kann, dann muss derjenige sich wohl oder übel untersuchen lassen, ganz klar. Wenn jmd. nicht am Verfahren mitwirkt wird die Rente abgelehnt bzw. versagt. Das alles geht schwarz auf weiß aus dem SGB hervor und wird auch genauso angewandt, ganz rechtskonform ;-)
Genervter am 14.06.2017 | 12:28
Falls sich der ein Leser tatsächlich noch die überlangen, unpassenden und polemischen Beiträge von Herz1952 antut, muss er letztendlich daraus schließen, dass Herz1952 psychisch krank ist und ein Aufmerksamkeitsdefizit hat. Seine krankhafte Abneigung gegen unser Gesundheitssystem, dessen Vorteile er aber gern in Anspruch nimmt, spricht da Bände!
Schorscham 14.06.2017 | 13:59
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

damit Sie endlich sehen, dass es auch Grenzen der Mitwirkungspflichten gibt, bei denen die Rente nicht einbehalten werden darf:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html

Der zu Begutachtende hat nämlich auch Rechte und nicht nur Pflichten. Der Kranke soll sich immer nach der Gemeinschaft der Versicherten richten. Die Gemeinschaft hat auch Pflichten gegenüber dem Versicherten.

Das dies endlich mal klar ist. Das ist auch "Gesetz". Dies gilt im Sozialrecht, Krankenkassenrecht und Rentenversicherungsrecht.

Überlegen Sie jetzt mal, wer von uns beiden "unlogisch" denkt.

Die Arroganz liegt bei den Sachbearbeitern, obwohl diese nicht so begeistert sind. Sie machen das ja auch nicht regelmäßig. Ich denke dass sie den o.g. Paragrafen auch kennen. Aber ganz so sicher bin ich mir nicht. Die Schwierigkeit liegt eigentlich immer in der Auslegung im Detail.

Aber mir wird immer klarer, dass nicht nur die Krankenkassen beim Krankengeld schummeln, in der Hoffnung, dass es keiner merkt. Kann natürlich auch Unwissenheit sein, weil Gesetze nun mal nicht immer eindeutig sind oder sich sogar widersprechen können. Aber dies ist bei den Mitwirkungspflichten nicht der Fall. Diese sind biologisch logisch.

Alles klar?:-)

MfG

Bitte zitieren Sie doch mal die Textpassagen, an denen ich behauptet haben soll, dass es keine Grenzen der Mitwirkungspflichten gibt. Falls Sie das nicht können, halten Sie sich bitte etwas mit Ihren nervtötenden Unterstellungen zurück. DANKE !! MfG
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