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umschulung

von uwe14.03.2010 | 22:25
872 Ansichten
3 Antworten
wann trägt eigentlich die rentenversicherung die kosten für eine umschulung bzw. eine weiterbildung etwa nur bei krankheit? habe gehört die zahlen auch für dem umbau eines autos dazu oder wohnung bei behinderung? grüße uwe

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.03.2010 | 08:08

Hallo Uwe,

unter der nachfolgenden Linkadresse können sie sich über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben informieren.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15800/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/leistungen/teilhabe__arbeitsleben__node.html__nnn=true

Wenn Sie ein konkretes Anliegen haben, können Sie sich auch an die Rentenversicherung (z.B. bei 15-jähriger Beschäftigung) oder die Agentur für Arbeit (wenn Sie noch keine 15 Jahre gearbeitet haben) wenden. In den Auskunfts- und Beratungsstellen oder den Servicestellen für Reha wird man Ihre Fragen beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen

2 Antworten

Umschulungam 15.03.2010 | 00:19
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
???am 15.03.2010 | 07:56
Sollten Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes Ihre letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben können, dann erbringt die DRV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dies kann eine Umschulung sein, vielleicht aber auch nur ein Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber, der Sie einstellt, oder etwas ganz anderes. Einen Zuschuss zum Umbau eines Autos erhalten Sie nur, wenn Sie so schwer behindert sind, dass Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr nutzen können. Außerdem müssen Sie eine Arbeit haben! Die Wohnung wird nicht von der DRV umgebaut. Nur wenn Sie von Ihrer Wohnungstür nicht zu Ihrem Auto kommen, dann ist ein Zuschuss zu einem Treppenlift o.ä. möglich. Auch hier müssen Sie in Beschäftigung stehen.
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