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Umschulung

von Dirk12.03.2010 | 11:04
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3 Antworten
Im Januar 2008 wurde ich Krankgeschrieben wegen Rückenproblemen , im Dezember 08 würde ich daran Operiert . Im April 09 bekam ich die Kündigung von meinen Arbeitgeber und beziehe seiddem ALG1 . Am 09.07.09 wurde dann vom Medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit festgestellt das ich meinen Beruf nicht mehr ausführen kann und gab meine Unterlagen mit dem Antrag auf eine Umschulung an die DRV Duisburg weiter . Die unterlagen gingen am 06.08.09 bei der DRV Duisburg ein . Am 19.08.09 bekam ich eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch bei einem Reha-Berater was doch schon am 15.10.09 Stadtfand . Dort wurde mir auch sofort mitgeteilt das ich am 25-26 Januar 10 zur Beratung und Diagnostik der BFW soll . daran habe ich auch Teilgenommen . Im Abschlussgespräch von dieser Maßnahme teilte mir mein Reha-Berater der DRV mit das das ich fast jeden Kaufmännischen Beruf Umschulen könnte , dann kam das aber : die DRV würde momentan keine Gelder für eine Umschulung freigeben . Leider habe ich nichts Schriftliches erhalten , auch nicht nach mehrmaliger Aufforderung meinerseits . Außer das ich jetzt Montags zur VHS gehen soll und dort einen Kurs in Deutsch und Mathematik machen soll . Grade in Mathematik wo meine Tests bei der BFW überdurchschnittlich waren . Diese Maßnahme würde meiner Ansicht nach nur angeordnet da ich mit einer Untätigkeitsklage drohte . Bei meiner zuständigen Geschäftsstelle der DRV kann ich niemanden erreichen der mir genaue Auskunft geben kann , mein Rehe-Berater ist für mich nicht mehr zu erreichen . Will die DRV mich in Harz4 Treiben oder hoffen das ich Übergangsweise einen schlecht Bezahlten Job annehme und sie wenn es dann mal zu einer Umschulung kommt Gelder Sparen da es ja abhängig ist vom letzten verdienst ?

3 Antworten

Bravoam 12.03.2010 | 11:59
Warum die DRV in Duisburg Ihnen keinen Bescheid erteilen möchte, wird hier im Forum keiner beantworten können. Ich würden Ihnen raten, die DRV schriftlich um BXerteilung bitten und hierbei auch eine Frist setzen. In der Regel hilft diese Fristsetzung aus, damit die Sachbearbeitung in die Gänge kommt. Ein Hinweis auf Untätigkeitsklage nach Ablauf dieser Frist ist auch nicht verkehrt. ;-) Viel Glück
Nixam 12.03.2010 | 14:21
Tatsächlich ist es zur Zeit so, dass wegen einer Haushaltssperre keine Massnahmen bewilligt werden dürfen und zahlreiche Massnahmen "nach hinten" ....gegen Jahresende geschoben werden. Bitte üben Sie sich in Geduld. Auch eine Untätigkeitsklage würde in diesem Fall nichts bringen. Viele Grüsse Nix
Dirkam 12.03.2010 | 15:23
Na in Geduld übe ich mich ja schon eine Zeitlang . Nur steht meine Existenz auf dem Spiel weil Harz4 werde ich so gut wie nichts bekommen und meine Altervorsorge Haus muss ja auch bezahlt werden .
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