Guten Morgen, C.K.,
dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. ist vorher schon Ü-Geld gezahlt worden, wann ist der Antrag gestellt, sind alle Unterlagen für die Berechnung vollständig vorhanden…und damit sehr individuell.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung