Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Umschulung bei Krebserkrankung

von Hanna3218.08.2009 | 18:30
1687 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Abend, Ich bin vor 6 Monaten an Brustkrebs erkankt, bin jetzt 32 Jahre alt. Allmälich müsste die Rückkehr in den Beruf anstehen, geht aber nicht, ich werde meinen erlernten Beruf nie wieder ausüben können. Mir wurden sämtliche Lymphknoten entfernt und der Brustmuskel,ich darf nichts mehr schwer heben und tragen , und bin Altenpflegerin. DIe Reha kommt erst noch, aber man teilte mir heute schon mit auf einer Beratungsstelle der DRV, dass ich keine Umschulung bekommen kann, weil ich Krebs habe. Bzw erst in 5 jahren, wenn ich bis dahin gesund bleibe. Und nun ? Ich bin nicht unheilbar erkrankt, eine Berentung wird nicht in frage kommen, aber in meinem Beruf geht es nicht . Stimmt das echt , dass ich keine Umschulung kriege wegen dem Krebs ? Ich bin total geschockt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Eintrag von "Schade".

2 Antworten

Schadeam 18.08.2009 | 18:45
Tut mir leid für Sie, aber dass man Ihnen das so gesagt hat, glaube ich nun wirklich nicht, weil es eine solche "5 Jahres Frist" nirgens gibt. (vielleicht wars ja nur als Beispiel gemeint: schaun wir mal, wann Sie wieder belastbar sind...) Klar ist natürlich, dass eine Umschulung (= 2 jährige Neuausbildung) erst dann bezahlt wird, wenn die Gesundheit erwarten lässt, dass man die Belastungen einer Ausbildung durchstehen kann und nach Ausbildungsende auch den angestrebten Job machen kann. Ein feinfühligerer Berater hätte Ihnen wohl geraten die medizinische Reha abzuwarten und mit den Klinikärzten, bzw. Ihren Ärzten auszuloten, wann Sie voraussichtlich wieder in der Lage sind, welchen Beruf auszuüben....was meinen eigentlich die Ärzte zur zeitlichen Prognose?
Wissendeam 19.08.2009 | 19:18
Mit 32 Jahren an Brustkrebs erkrankt und Sie schreiben hier, sie seien NICHT unheilbar krank? Eine sehr gewagte Aussage... finde ich. Ich denke, der Berater der DR weiß sehr wohl, dass in Ihrem Fall die 5 Jahre angebracht sind... denn je jünger... um so unwahrscheinlicher, dass bis dahin immer noch alles ok ist. Sorry, klingt hart, ist hart, aber es gibt sie nun mal... Statistiken. Reha abwarten würde ich auch sagen. Außerdem: wirklich erst einmal die nächsten Jahre anstreben...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026