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Experten-Antwort

Umschulung, Erwerbsminderungsrente

von Aimon08.05.2026 | 08:10
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen. Ich bin seit über 4 Jahren krank, es geht nur extrem langsam wieder aufwärts. ZurxReha war ich. Danach Wiedereingliederung (sozialer Bereich), diese ist gescheitert. Seitdem weiterhin zu Hause ohne Hilfe oder Unterstützung. Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist noch im Widerspruchsverfahren, ich rechne aber mit nichts und selbst wenn wären es nur etwa 500 Euro. Da ich im sozialen Bereich nie wieder arbeiten kann denke ich nun perspektivisch auf einer Umschulung rum. Würde diese von der Rentenversicherung bezahlt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Aimon,

 

der Antwort von Flieder wird sich angeschlossen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Berufliche Reha | Deutsche Rentenversicherung

 

Den Antrag können Sie Online oder in Papierform stellen.

 

Online-Services | Online-Service - Antrag online stellen | Deutsche Rentenversicherung

 

Homepage | Formularpaket Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) | Deutsche Rentenversicherung

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Fliederam 08.05.2026 | 08:16
Die DRV ist für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) (eine Umschulung fällt darunter) zuständig, wenn Sie - 15 Jahre Beiträge gezahlt haben, oder - die LTA zur Sicherung des Erfolges einer med. Reha erforderlich sind, oder - ohen die LTA eine Erwerbsminderungsrente erforderlich wäre. Und dann müssen LTA auch noch erforderlich sein und es muss eine positive Prognose geben, dass Sie dadurch wieder arbeiten können. Trifft keine der unter den Spiegelstrichen aufgeführten Voraussetzungen zu, wäre stattdessen die Arbeitsagentur zuständig. Stellen Sie einen Antrag bei der DRV und warten ob, ob dieser an die Arbeitsagentur weitergeleitet, abgelehnt oder bewilligt wird. Bei Bewilligung: Erstmal würden LTA dem Grunde nach bewilligt, dann geht es zur Rehafachberatung und sie schauen gemeinsam, was für Sie in Frage kommt (Umschulung, Seminare, Eingliederungsmaßnahmen etc.)
Schadeam 08.05.2026 | 08:29
Ist es wirklich logisch im Widerspruch um eine Rente zu kämpfen (weil Sie zu krank zum Arbeiten sind) und gleichzeitig eine Umschulung zu beantragen, bei der man 2 Jahre lang in Vollzeit voll gefordert ist. Sie sollten schon entscheiden wo Ihre Ziele sind.
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