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Experten-Antwort

Umschulung Krankheit

von Pete141007.09.2015 | 18:07
1123 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich musste im Januar meine Umschulung wegen Krankheit unterbrechen, nun werde ich im Oktober wiedereinstiegen. Mein Frage: Ich bekam in der Maßnahme die ganze Zeit Übergangsgeld von meinem letzten Gehalt, in der Zeit wo ich jetzt Krank war bekam ich Krankengeld. Jetzt wo ich wieder mit der Maßnahme beginne bekomme ich da mein Ü-geld vom Gehalt berechnet oder wieder von dem Krankegeld? Vielen Dank im Vorraus. Mfg Pete1410

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pete1410,

die Übergangsgeldberechnung greift wieder auf das Gehalt zurück.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pete1410,

es kommt darauf an, ob Sie eine medizinische oder berufliche Reha-Maßnahme besuchen bzw. besucht haben. Die Berechnungsgrundlagen sind unterschiedlich.

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4 Antworten

Achillam 08.09.2015 | 07:47
Gehalt
Pete1410am 08.09.2015 | 11:29
Danke für die Antwort. Ich war aber auch in Reha und da wurde das Ü-Geld vom Krankengeld berechnet?!?
Pete1410am 08.09.2015 | 12:33
Eine medizinische und ab Oktober wieder die berufliche?
=//=am 08.09.2015 | 16:52
ÜG bei med. Reha aus Krankengeld, bei beruflicher Reha aus Gehalt.
Deutsche Rentenversicherung
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