Hallo BerndB,
eine konkrete Altersgrenze für Versicherte, die dem Grunde nach anspruchsberechtigt für Leistuntgen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind, gibt es nicht.
Aber, und das ist in den Vorbeiträge schon angeklungen, es kann andere Gründe geben, die einer Umschulung unter den von Ihnen geschilderten Umständen gegebenenfalls entgegenstehen können. Es ist deshalb immer eine individuelle Abklärung notwendig, bei der neben den Umschulungswünschen immer auch Dinge zu berücksichtigen sind, wie z.B. Eignung, Neigung, sieht der Arbeitsmarkt jetzt und dann später aus, wie ist die Umschulung unter Berücksichtigung auch von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu sehen, gibt es sinnvolle Alternativen usw..
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Nein, die gibt es grundsätzlich nicht. Sie sollten aber nicht so pauschal auf Ihre „Erfahrungen“ verweisen. Da müssen Sie schon konkreter werden, woher Sie das wissen wollen. Ob jemand ab 50 noch gefördert werden kann, hängt schließlich von vielen individuellen Komponenten ab, die man wie Sie, nicht einfach verallgemeinern kann.
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