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Experten-Antwort

Umschulung mit Anfang 50

von BerndB16.11.2019 | 15:13
1086 Ansichten
5 Antworten
Hallo, nach meiner Erfahrung ist es (fast) unmöglich, Anfang 50 im REHA-Verfahren noch eine Umschulung durch die DRV gefördert zu bekommen. In diesem Alter muss ich aber noch ca. 15 Jahre arbeiten. Wenn ich bisher als Facharbeiter tätig war, warum soll ich dann die restlichen 15 Jahre des Berufslebens als Hilfsarbeiter tätig sein? Natürlich ist es in diesem Alter mit mehr Anstrengung verbunden, eine geeignete Ausbildung zu finden und abzuschließen. Und natürlich soll die DRV bei der Bewilligung abschätzen dürfen (ggf. durch Fachdienste), ob im Einzelfall in diesem Alter eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Ist diese Aussicht auf erfolgreichen Abschluss gegeben, sollte aber der Einzelnen entscheiden dürfen, ob eine Umschulung angegangen werden soll. Meine Frage: Gibt es bei der DRV eine Vorschrift, die besagt, dass ab einem bestimmten Alter Umschulungen ausgeschlossen sind? Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.11.2019 | 15:11

Hallo BerndB,

eine konkrete Altersgrenze für Versicherte, die dem Grunde nach anspruchsberechtigt für Leistuntgen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind, gibt es nicht.

Aber, und das ist in den Vorbeiträge schon angeklungen, es kann andere Gründe geben, die einer Umschulung unter den von Ihnen geschilderten Umständen gegebenenfalls entgegenstehen können. Es ist deshalb immer eine individuelle Abklärung notwendig, bei der neben den Umschulungswünschen immer auch Dinge zu berücksichtigen sind, wie z.B. Eignung, Neigung, sieht der Arbeitsmarkt jetzt und dann später aus, wie ist die Umschulung unter Berücksichtigung auch von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu sehen, gibt es sinnvolle Alternativen usw..

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Berateram 16.11.2019 | 15:27
Nein, die gibt es grundsätzlich nicht. Sie sollten aber nicht so pauschal auf Ihre „Erfahrungen“ verweisen. Da müssen Sie schon konkreter werden, woher Sie das wissen wollen. Ob jemand ab 50 noch gefördert werden kann, hängt schließlich von vielen individuellen Komponenten ab, die man wie Sie, nicht einfach verallgemeinern kann.
BerndBam 16.11.2019 | 18:29
Berater schrieb

Nein, die gibt es grundsätzlich nicht. Sie sollten aber nicht so pauschal auf Ihre „Erfahrungen“ verweisen. Da müssen Sie schon konkreter werden, woher Sie das wissen wollen. Ob jemand ab 50 noch gefördert werden kann, hängt schließlich von vielen individuellen Komponenten ab, die man wie Sie, nicht einfach verallgemeinern kann.

Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Aber auch die Summe von Bewilligungen oder Ablehnungen zeigt ein Bild. Darüber gibt es natürlich keine Statistiken. Aber so wie sich die einzelnen Arbeitsagenturen leicht in der Bewilligungspraxis unterscheiden, so wird „allgemein“ gesagt, dass ab einem gewissen, nicht genau beschriebenem, Alter, die Bewilligung von Umschulungen durch die DRV den Bewilligungen der Arbeitsagentur hinterherhinkt. Könnte vielleicht an der schwere der Erkrankungen liegen. Sollte aber im REHA-Bereich der Arbeitsagenturen gleich sein. Einfacher kann man Unterschiede in einem anderen Bereich, bei der Anerkennung der Schwerbehinderten-Eingenschaft (SB) sehen, für die die Landkreise verantwortlich sind. Ich habe nur Baden-Württemberg gefunden. Der SB-Anteil nach Landkreisen zeigt eine Spreizung von 67 – 150 SB je tausend Einwohner im jeweiligen Kreis. Schwer zu erklären. Könnte aber auch an der Auslegung der Vorschriften durch die Sachbearbeiter liegen. https://www.statistik-bw.de/Gesundheit/BehindPflegebeduerft/Schw…
???am 17.11.2019 | 17:08
Wenn ich Ihr Posting richtig interpretiere, wurde bei Ihnen ein LTA-Bedarf bereits festgestellt. Sie möchten jetzt eine Umschulung absolvieren, die DRV ist dagegen. Wichtig ist es hier zu wissen, dass Sie durch die LTA wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Alle Maßnahmen, die Sie absolvieren, sollen zu diesem Ziel führen. Es geht also nicht (nur) darum, ob Sie mit 50 noch geistig fit genug sind, eine Umschulung zu absolvieren. Die Frage ist vielmehr, ob Sie danach auch ein Arbeitgeber im Umschulungsberuf einstellt! Für die Praxis bedeutet das, dass eine Weiterbildung erfolgsversprechender ist als eine völlige berufliche Neuorientierung, bei der Sie Ihre bisherigen beruflichen Kenntnisse nicht verwerten können. Eine betriebliche Umschulung ist sinnvoller als eine überbetriebliche, da dann eine Übernahme zumindest möglich ist.
Claudiam 22.11.2019 | 06:52
Was für sinnvolle Alternativen wären das denn??
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