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Umschulung nach Reha

von ingo081529.10.2008 | 18:26
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich werde nächste woche eine reha machen. die reha läuft über die rv. da ich meinen erlernten beruf aus gesundheitlichen gründen nicht mehr ausüben kann habe ich auch bei der rv einen antrag zur umschulung gestellt. da meine beitragsjahre wohl nicht ausreichen hat die rentenversicherung mich zum arbeitsamt geschickt. ich war auch schon beim amtsarzt vom arbeitsamt der mir bestätigt hat, dass ich in meinem beruf nicht mehr arbeiten kann. können sie mich aus der reha gesund entlassen? oder bin ich dann so lange au bis ich eine umschulung beginne? ich bin mir nicht sicher ob die krankenkasse dann noch weiter krankengeld zahlt. können sie drauf drängen das ich mich arbeitslos melde obwohl ich noch in einem arbeitsverhältnis stehe??? .......fragen über fragen ;-) vielen dank für eure antworten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie aus der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig entlassen werden müssen Sie sich von Ihrem Hausarzt arbeitsunfähig schreiben lassen. Sofern Sie derzeit noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld für höchstens 78 Wochen. Wir bitten Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Sollte das Krankengeld enden (Aussteuerung) besteht bei weiterer Arbeitsunfähigkeit nach Aussteuerung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bezüglich der Dauer wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.

Grundsätzlich kann die Rehaklinik Sie arbeitsfähig entlassen wenn durch die Rehabilitationsmaßnahme Ihre Arbeitsfähigkeit im letzten Beruf

wiederhergestellt wäre.

1 Antworten

Chrisam 29.10.2008 | 18:57
Bei der Krankenkasse haben sie grundsätzlich 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Solange Sie in dem Beschäftigungsverhältnis stehen und in dem ausgeübten Beruf arbeitsunfähig sind, sollte die Krankenkasse auch nach der Reha weiter Krankengeld zahlen. Nur sind wir hier keine Hellseher und Mediziner.
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