Wenn Sie aus der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig entlassen werden müssen Sie sich von Ihrem Hausarzt arbeitsunfähig schreiben lassen. Sofern Sie derzeit noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld für höchstens 78 Wochen. Wir bitten Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Sollte das Krankengeld enden (Aussteuerung) besteht bei weiterer Arbeitsunfähigkeit nach Aussteuerung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bezüglich der Dauer wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.
Grundsätzlich kann die Rehaklinik Sie arbeitsfähig entlassen wenn durch die Rehabilitationsmaßnahme Ihre Arbeitsfähigkeit im letzten Beruf
wiederhergestellt wäre.