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Experten-Antwort

Umschulung oder Weiterbildungsmaßnahme & Unterkunft LTA

von Rebecca16.09.2016 | 03:22
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Hoffe sehr das mir jemand hier im forum hilft und mir meine 3 fragen beantworten kann! ich musste als ich meine Ausbildung machte aus Gesundheitlichen Gründen meine Ausbildung abbrechen. Danach habe ich etwa 15 Jahre als Floristin gearbeitet musste aber aufgrund einer Hauterkrankung diesen Beruf aufgeben. Ich war Dan auf einer medizinischen Rehabilitation dort hat man mir gesagt das für mich eine LTA Maßnahme infrage kommt eine Umschulung wurde abgelehnt, mit der Begründung das ich keine Ausbildung habe! Ich konnte aber in diversen Artikeln lesen das wenn man aufgrund Gesundheitlichen Gründen die Ausbildung abbrechen musste, das man mir Dan eine Umschulung gewähren muss obwohl ich keine abgeschlossene Ausbildung habe? Falls ich nur eine (Weiterbildung) mache für 12 Monate und (keine Umschulung) diese aber in einer anderen Stadt ist wird mir Dan dennoch eine Unterkunft zur Verfügung gestellt bei einer Weiterbildungsmaßnahme? Ich bin Alleinerziehende Mutter, das Problem ist auch das ich mich frisch getrennt habe und momentan bei bekannten untergekommen bin gibt es diesbezüglich von der Rentenversicherung auch Hilfe zwecks Unterkunft etc? Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rebecca,

grundsätzlich sind Leistungen zur Teilhabe für "Ungelernte" nicht ausgeschlossen. Obwohl "Ungelernte" rentenrechtlich auf alle ungelernten Tätigkeiten zumutbar verwiesen werden können, so dass Rentenansprüche regelmäßig für diesen Personenkreis nicht bestehen.

Ich würde Ihnen raten nochmal einen Antrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Sollte dieser wieder abgelehnt werden, so können Sie gegen den Ablehnungsbescheid auch Widerspruch erheben. Parallel sollten Sie sich ggf. an die Arbeitsagentur wenden, um dort mögliche Ansprüche abzuklären.

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15 Antworten

Rebeccaam 16.09.2016 | 10:20
Leider habe ich keine Antworten auf meine Fragen erhalten. Können Sie mir bitte konkret sagen ob ich Rechtsanspruch darauf habe mit einer (abgebrochenen Ausbildung aus Gesundheitlichen Gründen) ? So steht es in diversen Foren. Falls ich nur eine (Weiterbildung) mache für 12 Monate und (keine Umschulung) diese aber in einer anderen Stadt ist wird mir Dan dennoch eine (Unterkunft) zur Verfügung gestellt bei einer Weiterbildungsmaßnahme? Ich bin Alleinerziehende Mutter, das Problem ist auch das ich mich frisch getrennt habe und momentan bei bekannten untergekommen bin gibt es diesbezüglich von der Rentenversicherung auch (Hilfe zwecks Unterkunft etc) ?
Rebeccaam 16.09.2016 | 10:21
Leider habe ich keine Antworten auf meine Fragen erhalten. Können Sie mir bitte konkret sagen ob ich Rechtsanspruch darauf habe mit einer (abgebrochenen Ausbildung aus Gesundheitlichen Gründen) ? So steht es in diversen Foren. Falls ich nur eine (Weiterbildung) mache für 12 Monate und (keine Umschulung) diese aber in einer anderen Stadt ist wird mir Dan dennoch eine (Unterkunft) zur Verfügung gestellt bei einer Weiterbildungsmaßnahme? Ich bin Alleinerziehende Mutter, das Problem ist auch das ich mich frisch getrennt habe und momentan bei bekannten untergekommen bin gibt es diesbezüglich von der Rentenversicherung auch (Hilfe zwecks Unterkunft etc) ?
****am 16.09.2016 | 11:11
Hallo Rebecca, niemand, nicht mal der Experte wird ihnen hier im Forum eine "Rechtsverbindliche Auskunft " erteilen. Stellen sie ihren LTA Antrag beim AA oder der RV, dann bekommen sie einen Rechtsverbindlichen Bescheid und falls eine Maßnahme bewilligt wird, werden ggf. auch die Kosten für eine Unterkunft übernommen während der Maßnahme. Wegen ihrer jetzigen Wohnungsprobleme wenden sie sich an das Jobcenter oder Sozialamt.
Laber Laberam 16.09.2016 | 11:50
Die Frage wurde vom Experten ausreichend beantwortet. Die Frage wurde vom Experten ausreichend beantwortet. Die Frage wurde vom Experten ausreichend beantwortet.
Rebeccaam 16.09.2016 | 11:45
Ich hoffe es gibt hier Experten die mir wirklich helfen können die sich mit den genannten ( 3 fragen) beantworten können. Ich habe mich in diesem forum angemeldet um von Hilfe von einem Experten zuerhalten leider weiss ich genau soviel wie vorher. Da dies eine Internetseite der Rentenversicherung und es Experten der Rentenversicherung gibt muss mir doch irgendjemand die ( drei Fragen) doch beantworten können. Ich danke nochmal an alle Experten die mir bei meinen helfen können!
Rebeccaam 16.09.2016 | 11:45
Ich hoffe es gibt hier Experten die mir wirklich helfen können die sich mit den genannten ( 3 fragen) beantworten können. Ich habe mich in diesem forum angemeldet um von Hilfe von einem Experten zuerhalten leider weiss ich genau soviel wie vorher. Da dies eine Internetseite der Rentenversicherung und es Experten der Rentenversicherung gibt muss mir doch irgendjemand die ( drei Fragen) doch beantworten können. Ich danke nochmal an alle Experten die mir bei meinen helfen können!
Rebeccaam 16.09.2016 | 11:58
Nein leider nicht. Bitte Sie inständig hier nur zu schreiben was meine Fragen betreffen. Bin sowieso momentan in schweren Situation und möchte nur Hilfe, bitte ersparen sie mir daher Kommentare die mir nicht weiterhelfen. Vielen Dank für Ihr Verständnis
Schlaubi123am 16.09.2016 | 12:20
Der Antrag auf Umschulung wurde abgelehnt. Daher "muss" die DRV sie nicht umschulen! Ggf. einfach hier Widerspruch erheben, wenn die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist. Ihre Wohnsituation geht die DRV nichts an. Es gibt keinerlei Hilfen von der Rentenversicherung für eine Wohnung! Hierzu an das Jobcenter wenden!
Rebeccaam 16.09.2016 | 12:59
Bitte um Experten Antwort. Die Antworten wo ich hier erhalte Stimmen mit den diversen berufsförderungswerke und Internetseiten was im Internet nicht überein. Was (Unterkunft) betrifft sowie Rechtsanspruch auch bei Umschulung ohne abgeschlossene Ausbildung zwecks Abbruch der Erst-Ausbildung aus Gesundheitlichen Gründen.
Herz1952am 16.09.2016 | 14:41
Hallo Rebecca, ich bin zwar kein "offizieller Experte", aber die anderen Forumsnutzer werden Ihnen bestätigen, dass meine Antworten "Hand und Fuß" haben. 1. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf LTA Maßnahmen! Wenn Sie jedoch, aufgrund diverser anderer Internetseiten, vom Gegenteil überzeigt sind, verklagen Sie die DRV. 2. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Unterkunft während einer LTA Maßnahme! Wenn Sie jedoch, aufgrund diverser anderer Internetseiten, vom Gegenteil überzeigt sind, verklagen Sie die DRV. 3. Die DRV hilft nicht bei der Wohnungssuche für Obdachlose! Wenn Sie jedoch, aufgrund diverser anderer Internetseiten, vom Gegenteil überzeigt sind, verklagen Sie die DRV. MFG
Herz1952am 16.09.2016 | 15:10
Ich stimme Ihnen vollkommen zu (smile). Ich glaube Ihr Problem ist, dass Sie eine andere Antwort erhofft haben und solange niemand schreibt, dass Sie nach §73 SGB9 einen Rechtsanspruch auf eine LTA-Maßnahme haben, sind Sie unzufrieden.
Herz1952am 16.09.2016 | 15:13
Ich vergaß §74 SGB9 der einen Rechtsanspruch auf eine Unterkunft bei Weiterbildung begründet und §17 SGB12 der die DRV verpflichtet Ihnen eine schöne 4-Zimmer-Wohnung in ruhiger Lage zu suchen (smile)
Rebeccaam 16.09.2016 | 15:01
Ich verstehe nicht das es Menschen gibt die was schreiben um was schreiben zu müssen zumal ich doch einfach nur Hilfe brauche
Georg W.am 16.09.2016 | 18:11
Jau, genau wie Fettnäpfchentreter W*lfgang......
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