Hallo Rebecca,
grundsätzlich sind Leistungen zur Teilhabe für "Ungelernte" nicht ausgeschlossen. Obwohl "Ungelernte" rentenrechtlich auf alle ungelernten Tätigkeiten zumutbar verwiesen werden können, so dass Rentenansprüche regelmäßig für diesen Personenkreis nicht bestehen.
Ich würde Ihnen raten nochmal einen Antrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Sollte dieser wieder abgelehnt werden, so können Sie gegen den Ablehnungsbescheid auch Widerspruch erheben. Parallel sollten Sie sich ggf. an die Arbeitsagentur wenden, um dort mögliche Ansprüche abzuklären.