Hallo Kalle,
erstattet werden die Kosten für die notwendigen Lernmittel (Bücher etc);welche Lernmittel als notwendig anzusehen
sind,hängt davon ab,welche Angaben der Bildungsträger (die Schulungsstätte) zu Beginn der Maßnahme gemacht hat
und/oder es mit dem Bildungsträger Vereinbarungen gibt,in welcher Höhe die Kosten für Lernmittel erstattet werden.
Gibt es solche " verbindlichen" Angaben bzw.Vereinbarungen nicht,so orientieren wir uns daran,welche Vorgaben die
Ausbildungsstätte den LehrgangsteilnehmerInnen bezüglich der Lernmittelbeschaffung macht,verlangen jedoch von
der Bildungsstätte jeweils eine schriftliche Bestätigung,dass die zu beschaffenden Lernmittel (Bücher,Skripten) zum Erreichen
des Ausbildungszieles unbedingt notwendig sind.
Es ist zutreffend,dass für die Berechnung der Fahrtkosten jeweils nur die einfache Fahrstrecke zugrundegelegt wird.
Hallo Kalle,
die entscheidende Frage wird immer sein, ob die zu beschaffenden Bücher zur Erreichung des Ausbildungszieles unbedingt erforderlich sind.
Sollte dies der Bildungsträger schriftlich bestätigen, würde ich Ihnen empfehlen, sich mit dieser Bestätigung an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
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