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Umschulung, Schulmaterial

von Kalle29.01.2007 | 14:04
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3 Antworten
Seit Okt 2006 mache ich eine Umschulung, die mir die LVA angeboten hat. D.h. eine berufsbegleitende Umschulung. Soweit so gut. Nun gibt es Unklarheiten, wo ich hoffe hier im Forum weiter zukommen. 1---Schulmaterial, Bücher,... Es erging ein Bescheid, wo die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr, sowie 2 Ordner aufgelistet wurden. Nun stellt sich im Laufe des Lehrganges heraus, das ich noch gewisse Literatur (die zum Erreichen des Lehrgangzieles benötigt wird) nachträglich brauche. Diese wollte ich nun beim Sachbearbeiter(SB) beantragen, doch dieser lehnt diese ab, da diese nicht am Anfang beantragt wurde und im weiteren die LVA davon ausgeht, das in den Lehrgangsgebühren Literatur von Seiten des Bildungsträgers(BT) ausgegeben wird (da eine Lehrgangsgebühr bezahlt wurde). Laut BT ist dem nicht so, sondern es läge im Ermessen des Dozenten(DZ). Laut weiterer Aussage des SB hätte ich nun Pech. Doch im Bescheid steht, das weitere Literatur möglich ist, wenn der BT bestätigt, das diese Literatur zum Erreichen des Lehrgangsziels benötigt wird... Leider hat mir der SB nicht gesagt, dass nur am Anfang Literatur beantragt werden kann und stützt sich nun darauf. Nur dies hat er mir nicht am Anfang gesagt. Was soll ich nun machen, solch fachbezogene (teure) Literatur kann ich mir nicht leisten und die Kopien der Dozenten empfinde ich nur als Grundlage. Wie ist der Stand ? Was kann ich machen ? Ich fühle mich hier vom SB leider im Stich gelassen. 2---Fahrtkosten Bei den anfänglichen Gesprächen mit dem SB, bin ich der Meinung (so auch meine Frau die mit dabei war), das gesagt wurde das Fahrtkosten für die HIN und RÜCKfahrt zur Bildungsstätte übernommen wird. Doch jetzt wird nur die einfache Strecke übernommen. Was ist nur hier richtig ? Insgesamt habe ich beide Themen angesprochen, doch ich komme hier mit dem SB nicht weiter und muss mir stattdessen anhören, ich soll froh sein das mir so etwas angeboten wird und in anderen Ländern usw. und überhaupt. Würde ich mich nun an den Abteilungsleiter wenden, würde sicherlich Aussage gegen Aussage stehen, aber das möchte ich nicht. Ich habe eben nur die Befürchtung, das sich dies mir zum Nachteil entwickeln könnte. Was soll ich nun machen. Ich möchte mir gerne mehr als nur Grundwissen aneignen, denn so glaube ich mehr Chancen auf dem Markt zu haben. Danke schon einmal im voraus für eine aussagekräftige Aufklärung.

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 30.01.2007 | 08:08

Hallo Kalle,

erstattet werden die Kosten für die notwendigen Lernmittel (Bücher etc);welche Lernmittel als notwendig anzusehen

sind,hängt davon ab,welche Angaben der Bildungsträger (die Schulungsstätte) zu Beginn der Maßnahme gemacht hat

und/oder es mit dem Bildungsträger Vereinbarungen gibt,in welcher Höhe die Kosten für Lernmittel erstattet werden.

Gibt es solche " verbindlichen" Angaben bzw.Vereinbarungen nicht,so orientieren wir uns daran,welche Vorgaben die

Ausbildungsstätte den LehrgangsteilnehmerInnen bezüglich der Lernmittelbeschaffung macht,verlangen jedoch von

der Bildungsstätte jeweils eine schriftliche Bestätigung,dass die zu beschaffenden Lernmittel (Bücher,Skripten) zum Erreichen

des Ausbildungszieles unbedingt notwendig sind.

Es ist zutreffend,dass für die Berechnung der Fahrtkosten jeweils nur die einfache Fahrstrecke zugrundegelegt wird.

Moderatoren-Antwortam 30.01.2007 | 14:45

Hallo Kalle,

die entscheidende Frage wird immer sein, ob die zu beschaffenden Bücher zur Erreichung des Ausbildungszieles unbedingt erforderlich sind.

Sollte dies der Bildungsträger schriftlich bestätigen, würde ich Ihnen empfehlen, sich mit dieser Bestätigung an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

1 Antworten

Kalleam 30.01.2007 | 14:23
Hallo Experte, vielen Dank für die Antwort. Bzgl. der Bücher ist zu sagen: Ich habe mich an die Sachbearbeiterin des Bildungsträgers(BT) gewandt, und wie beschrieben, in den Lehrgangsgebühren ist keine Literarur oder Unterlagen von Seiten des BT enthalten. Es sei dem Dozenten überlassen hier welche auszuteilen oder nicht. Was nun die LVA und der BT ausgemacht hat, weiß ich nicht. Nur definitiv gibt der BT keine Unterlagen aus. Der BT würde auch die Notwendigkeit bestätigen. Habe ich nun Pech gehabt, weil mir dies nicht von Seiten des Sachbearbeiters der LVA gesagt wurde ! Zum einen wird von mir verlangt alles erdenkliche zu tun um das Ausbildungsziel zu erreichen, was ich auch mache, aber zum anderen muss ich plötzlich Mehrkosten tragen wovon am Anfang keine Rede war ? Das empfinde ich nicht als fair. Was soll ich jetzt machen ?
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