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Experten-Antwort

Umschulung, Träger schließt, Praktikumsbesuch bei Ausgangssperre?

von Stefanie21.03.2020 | 18:05
90 Ansichten
2 Antworten

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Ich mache derzeit eine Umschulung, die als LTA von der DRV gefördert wird und befinde mich im Praktikum. Die Schließung des BFW's betrifft die Praktikanten nicht. Wegen der Ausgangssperre benötigt man vom Arbeitgeber eine Bescheinigung, das man nicht von zu Hause arbeiten kann und diese Tätigkeit "systemrelevant" ist. Zählt dieses Praktikum zu den systemrelevanten Ausnahmegründen, sich von der Ausgangssperre befreien zu lassen? Wer stellt diese Bescheinigung aus, der Praktikumsbetrieb, oder das BFW's als "Arbeitgeber"?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefanie,

eine Praktikumsbesuch im Rahmen einer LTA-Maßnahme beinhaltet keinen systemrelevanten Ausnahmegrund. Wenden Sie sich zur Klärung Ihres Anliegens an Ihren zuständigen Fachberater der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 21.03.2020 | 18:50
Das kommt doch wohl darauf an bei was für einem Betrieb Sie dieses Praktikum machen. Wird dort gearbeitet - z.B. Polizei, Krankenhaus, Lebensmittel oder ist dort alles zu - Gastronomie, Kindergarten, Frisör?
Deutsche Rentenversicherung
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