Hallo H.P.,
angesichts des lfd. Bezuges der EM-Rente kommt eine Umschulung nicht derzeit in Betracht. Außerdem dürfte im Hinblick auf Ihr Alter auch nach Ablauf der gerade verlängerten Rente keine qualifizierte Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben, wie eine Umschulung, mehr für Sie in Aussicht genommen werden. Sie wären dann nach einer solchen Maßnahme etwa 60 Jahre alt, und würden mit jungen Berufsanfängern in Konkurrenz treten.