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Umschulung - Übergangsgeld + sonst. Leistungen

von Marita12.04.2010 | 11:12
885 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich werde demnächst eine Umschulung beginnen, die mir als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt wurde. Ich werde wohl Übergangsgeld bekommen, bezog aber die letzten Jahre überwiegend ALG: bis 02/06 Gehalt 03/06 - 12/06 ALG 1 12/06 - 02/08 Krankengeld 02/08 - 09/08 ALG 1 09/08 - 03/09 Krankengeld seit 03/09 ALG 2 Ich verstehe die ganze Berechnung nicht ... Wieviel Prozent von was werde ich zu erwarten haben? Ich habe gelesen, wahrscheinlich nur den Regelsatz von ALG 2 ... Dann möchte ich gern noch wissen, ob ich Fahrtkosten erstattet bekomme, also Bus- + Bahn. Wie sieht es mit Unterrichtsmaterial u. ä. aus? Wie z. B. mit Computer, den ich benötigen werde für z. B. Hausarbeiten? Danke.

1 Antworten

Nixam 12.04.2010 | 14:27
Die Übergangsgeldberechnung ist nicht ganz so einfach. Mit den von Ihnen durchgegebenen Daten konnte ich keine Berechnung durchführen. Hier ist ein Link von einer Übergangsgeldberechnung als Muster-Beispiel: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Desweiteren bekommen Sie die vollen Fahrkosten erstattet, wenn Sie öffentlich e Verkehrsmittel benutzen. Ausserdem werden gibt es einen Verpflegungskostenzuschuss von EUR 70,30 monatlich bzw. EUR 3,80 pro Tag. Lehrmittel werden gegen Vorlage einer Notwendigkeitsbescheinigung der Schule für Bücher erstattet. Schulhefte bekommen Sie natürlich nicht erstattet. Den von Ihnen erwähnten Computer bekommen Sie nur erstattet, wenn Sie eine Bescheinigung der Schule über die notwendige Nachbearbeitung von Schulaufgaben dem RV-Träger vorlegen....das ist eine Einzelfallentscheidung! Das ALG II spielte keine Rolle. Wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben, bekommen Sie 75% Übergangsgeld. Wenn Sie keine Kinder haben, dann nur 68%. Viele Grüsse Nix
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