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Umschulung und Arbeitsverhältniss

von Daniel05.12.2007 | 12:25
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, mich beschäftigt die folgende Frage: ich befinde mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Meinen derzeitigen Beruf kann ich jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter ausüben. Ich habe daher beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser wurde nunmehr positiv beschieden, d.h. ich werde eine berufliche Reha in Form einer Umschulung an einem BFW machen. Diese dauert 2 Jahre. Was mache ich nun mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis? Ich möchte dieses zumindest nicht selbst auflösen, da ich diesbezüglich Nachteile in Bezug auf einen nach der Umschulung etwaigen Anspruch auf ALG1 befürchte. Ist der Arbeitgeber berechtigt aufgrund der Umschulung und der Tatsache, dass ich jetzt schon etwa ein Jahr arbeitsunfähig erkrankt bin jedenfalls auch die nächsten 2 Jahre wegen der Umschulung nicht arbeiten werde, das Arbeitsverhältnis zu kündigen? Oder kann ich für die Zeit der Umschulung das Arbeitsverhältnis ruhen lassen? Vielen Dank Daniel

5 Antworten

Danielam 05.12.2007 | 12:35
Hallo Experte, vielen Dank. Mir ist bewusst, dass meine Frage auch das Arbeitsrecht berührt. Ich ging jedoch davon aus, dass die sozialrechtliche Komponente hier hätte erörtert werden können. MfG Daniel
Nixam 05.12.2007 | 12:45
Die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis bei Beginn einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch Kündigung oder durch Beurlaubung ohne Arbeitsentgelt stillgelegt werden kann, ist eine Angelegenheit, die ausdrücklich in Ihrem Tarivertrag, der für die Branche gültig ist, in der Sie arbeiten. Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Betriebsrat. Er wird Ihnen hierzu ausführlich erklären, weshalb eine Kündigung notwendig ist oder auch eine Beurlaubung möglich ist. Diese Frage ist abhängig vom Tarifvertrag und ist nicht im Sozialgesetzbuch geregelt. Deshalb können wir Ihnen hier keine allgemeingültige Antwort geben. Ihr Nix
KSCam 05.12.2007 | 20:14
das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses würde m.E. nur Sinn machen, wenn es nach der Umschulung entsprechende Jobs in Ihrer Firma gibt. Wie sieht das aus? Haben Sie da schon Gespräche mit dem AG geführt? Weiß Ihr Betrieb, was Sie vorhaben? Wenn Sie eine Tätigkeit erlernen, die in der bisherigen Firma nicht benötigt wird, was nützt Ihnen dann ein auf dem Papier stehendes Arbeitsverhältnis? Ein Beispiel dazu: Sie sind Maler in einem kleinen Handwerksbetrieb und machen eine Umschulung zum Bürokaufmann. Da wird Sie Ihr bisheriger Chef anschließend nicht brauchen können, weil der keinen Bürokaufmann benötigt (da macht die Ehefrau das Büro). Und warum sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen? Wahrscheinlich geht er davon aus, dass Sie die bisherige Tätigkeit nicht mehr machen können und damit ist die Sache für ihn erledigt (aber auch da hilft vielleicht ein offenes Gespräch?)
Danielam 05.12.2007 | 21:07
Hallo KSC, vielen Dank für den Hinweis. Sie haben sicherlich Recht, es macht nicht viel Sinn das Arbeitsverhältnis auf dem Papier stehen zu lassen. Ich würde es auch gerne von meiner Seite auflösen, da ich ja die Umschulung mache, weil ich eben in dem bisherigen Beruf nicht weiter arbeiten kann. Nur habe ich, wie gesagt, gehört, dass ich das nicht so ohne Weiteres machen darf, da ich dann evetl. mit Sperrzeiten vom Arbeitsamt zu rechnen habe..... Daniel
KSCam 06.12.2007 | 07:54
also ich kann es mir nicht vorstellen, dass Sie , falls Sie in 2 Jahren nach der Umschulung keinen Job finden, deshalb kein ALG erhalten, weil Sie den Job, den Sie nachweislich nicht mehr machen können (sonst würden Sie ja nicht umgeschult) selbst aufgegeben haben. Aber wer weiß ?- die Antwort darauf erhalten Sie aber nur von der Agentur für Arbeit, die entscheiden über die Sperrzeit!
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