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Experten-Antwort

Umschulung / Weiterbildung Rückzahlung

von Bianca 27.12.2018 | 12:11
227 Ansichten
5 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe bei der Berufsgenossenschaft einen Antrag auf Berufskrankheit gestellt welches abgelehnt wurde (auch) bei der Reha wo ich war wurde mir mitgeteilt das ich (keine) Berufskrankheit hätte, aber das mein jetziger Beruf nicht leidensgerecht ist. Als ich in der Reha war, war auch gleich jemand vom Berufsförderungswerk da zwecks einer Umschulung/Weiterbildung. Nach der Reha hatte ich dann Kontakt mit mit der Dame vom Berufsförderungswerk da sie mir beim (Antrag) der Rentenversicherung zur (Teilhabe am Arbeitsleben) helfen wollte. Auf die frage im Formularbogen ob ich eine Berufskrankheit hätte, sagte ich der Dame, die BG und auch bei der Reha hat man mir gesagt das ich keine Berufskrankheit habe, aber ich habe dennoch bei der BG (Widerspruch) eingelegt zur Anerkennung als Berufskrankheit. Die Dame sagte daraufhin ich solle trotzdem im Formularbogen Nein ankreuzen da es momentan so ist das die BG und man auch noch in der Reha gesagt hätte es wäre keine Berufskrankheit. Die Rentenversicherung hat mir dann die Maßnahme finanziert als ich dann die Umschulung/Weiterbildung erfolgreich (abgeschlossen) hatte, erhielt ich dann irgendwann ein schreiben von meinem Anwalt das die Berufskrankheit jetzt doch anerkannt wird. Dieses schreiben hatte ich dann in (Anwesenheit eines bekannten) bei der Rentenversicherung abgegeben. Doch dieses schreiben haben sie angeblich nie erhalten. Jetzt zu meiner Frage muss ich jetzt die Kosten für die Maßnahme selber bezahlen weil ich seinerzeit nein angekreuzt hatte? Aus den genannten Gründen. Man wirft mir ja auch vor das sie nie das schreiben erhalten haben wo ich mitgeteilt hatte das es als Berufskrankheit anerkannt wurde muss ich hierfür was befürchten? Ich würde mich sehr freuen wenn man mir hier auf diesem Wege helfen könnte. Mir geht es ziemlich schlecht wegen dieser sache gerade wo es Gesundheitlich und Beruflich aufwärts ging jetzt das :(

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.12.2018 | 16:18

Guten Tag Bianca,

der von Ihnen beschriebene Sachverhalt ist ziemlich komplex.

Zur Klärung Ihrer Fragen ist die Kenntnis des gesamten Vorgangs notwendig.

Daher sollten Sie sich entweder direkt mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen oder dazu ein Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung führen.

Die für Sie nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

4 Antworten

Bianca am 27.12.2018 | 17:31
Hallo, ich hatte den (gesamten Sachverhalt ausführlich) geschildert, daher wäre es sehr hilfreich wenn man mir dementsprechend auch Antworten könnte. Ich habe mich auch nicht bereichert oder ähnliches, letztendlich muss das doch die BG und Rentenversicherung untereinander klären? Das einzigste was bei mir falsch gelaufen ist war wo das Kreuz gesetzt wurden ist im Antragsformular was ja auch nur wegen dem genannten Gründen war. Ich bedanke mich im voraus falls mir hier im Forum doch helfen könnte.
Bianca am 27.12.2018 | 17:31
Hallo, ich hatte den (gesamten Sachverhalt ausführlich) geschildert, daher wäre es sehr hilfreich wenn man mir dementsprechend auch Antworten könnte. Ich habe mich auch nicht bereichert oder ähnliches, letztendlich muss das doch die BG und Rentenversicherung untereinander klären? Das einzigste was bei mir falsch gelaufen ist war wo das Kreuz gesetzt wurden ist im Antragsformular was ja auch nur wegen dem genannten Gründen war. Ich bedanke mich im voraus falls mir hier im Forum doch helfen könnte.
Kaiseram 27.12.2018 | 18:36
Der Experte verweist nicht ohne Grund auf ein Beratungsgespräch. Nicht alle Sachverhalte können in einem Forum geklärt werden. Wo ist denn das Problem, wenn man an eine Beratungsstelle verwiesen wird?
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