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Umschulung/Ausbildung

von jens11.08.2009 | 18:16
928 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, derzeitig befinde ich mich in einer Alkoholentwöhnungsbehandlung. Zu meiner Alkoholabhängigkeit ist bei mir auch eine Depression diagnostiziert, welche sich aber dank medikamentöser Intervention deutlich gebessert hat. Nach meiner Behandlung hier, möchte ich natürlich auch beruflich Fuß fassen. Seit geraumer Zeit übe ich mich im Tai Chi und würde gerne eine Ausbildung zum Tai Chi-Lehrer machen, beim Dachverband für Tai Chi. Diese Ausbildung ist seitens der Rentenversicherungsträger förderungswürdig. Ich habe eine Ausbildung zum "Sozialpädagogischen Assistenten" abgeschlossen, jedoch nie in diesem Beruf gearbeitet. Nun zu meiner Frage. Wie stehen die Chancen einer Kostenübernahme von der Deutschen Rentenversicherung? Ich beziehe ALG II und kann mir diese Ausbildung leider nicht alleine finanzieren, obwohl sie sehr kostengünstig ist. Vielen Dank Jens Struve

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo jens,

hier im Forum kann man Ihre Frage leider nicht konkret beantworten. Wie schade schon gesagt hat, stellen Sie einen Antrag, dann wird geprüft ob und welche Leistung für Sie in Frage kommt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nur noch die Fachschule wirkt sich für drei Jahre rentensteigernd aus. Die anderen Schulzeiten sind lediglich eine Anrechnungszeit, nach dem 17. LJ und dann bis zu 96 Kalendermonate.

2 Antworten

Schadeam 11.08.2009 | 19:42
Sofern Sie bereits 15 Beitragsjahre zur RV aufweisen, wäre die RV für die berufliche Reha zuständig, ansonsten die Agentur für Arbeit - Antrag stellen, dann wird geprüft, ob und wer das ggfls. finanziert. Eigentlich sollte Ihnen ja Ihr Fallmanager bei Hartz4 weiterhelfen können, die sollten doch alles tun um die Arbeitslosigkeit zusammen mit Ihnen zu beenden. Ob allerdings eine Ausbildung in Ihrem Wunschberuf als Tai Chi Lehrer das "Gelbe vom Ei" ist, bezweifle ich. Denn Anstellungsmöglichkeiten dürften hier rar sein - und ob eine Selbstständigkeit bei Ihren Erkrankungen das richtige ist? Aber das sollten Sie mit Ihren Ärzten bereden....
Gerhardam 23.08.2009 | 15:39
Ich habe einen Fachschulabschluss 1974 in der ehemaligen DDR erworben. Diese Fachschule hat nach der Wiedervereinigung den Status einer Fachhochschule erlangt. Welche Auswirkung hat ein Fachhochschulabschluss auf die Höhe meiner zu erwartenden Rente. Würde es sich positiv auswirken, wenn ich mir diesen Abschluss als Fachhochschulabschluss anerkennen lasse? MfG Gerhard
Deutsche Rentenversicherung
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