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Umschulung/Berufsschutz

von Verleo04.11.2007 | 18:13
1477 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo liebes Forum, ich möchte eine Umschulung machen. Da ich schwerbehindert bin, dauert die Ausbildung nur 2 Jahre. Zählt dies wie eine richtige 3jährige Ausbildung? Was passiert, wenn ich nach ein paar Jahren aufgrund gesundheitlicher Schwierig- keiten diesen Beruf nicht mehr ausüben kann? Kann ich dann evtl. die teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten oder wird dies auch wieder damit abge- schmettert, es sei keine richtige drei- jährige Ausbildung und fällt nicht unter Berufsschutz? Bin z.Zt. in meinem Beruf berufsunfähig, kann aber keine Rente darauf erhalten, weil ich nur eine einjährige Ausbildung habe. Beim Arbeitsamt wird es als Beruf anerkannt, beim DRB leider nicht. Wer weiß Rat?? Liebe Grüße Verleo

1 Antworten

Nixam 05.11.2007 | 07:19
Blödsinn! Alle Umschulungen zu Lasten eines Sozialleistungsträgers dauern in der REgel 24 Monate; und nicht etwa, nur weil Sie "behindert" sind. Das ist Blödsinn! Durchgepaukt wird tatsächlich der Lehrstoff wie für junge Auszubildende in 3 Jahren. Diese Umschulungen haben denselben Stellenwert wie 3-jährige Berufsausbildungen! Dass Sie auf einen Beruf mit nur 1 Jahr Ausbildung keine Rente erhalten, wäre mir neu. Massgebend ist ja eigentlich auch, WIELANGE Sie DIESEN BERUF (1-jährige Ausbildung) auch als Tätigkeit ausgeübt haben und nicht wielange die Berufsausbildung darauf dauert! Im Laufe eines Erwerbslebens ist man immer auf andere Tätigkeiten verweisbar. Das hat nichts zu tun, ob die Berufsausbildung bzw. Umschulung 1, 2 oder 3 Jahre gedauert hat.
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