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Experten-Antwort

Umschulungsabbruch wegen Nichteinhaltung des Vetrages

von L.H.19.02.2025 | 10:35
150 Ansichten
11 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, Kurz gefragt. Umschulung begonnen im Feb./2024 , im Präsenzunterricht Vorort. Im März 2024 bemängelt das wenig bis gar nicht Präsenzunterricht angeboten wird. ( Schriftlich und mündlich beim Kosten- und Bildungsträger). Antwort Bildungsträger: Ich hätte das falsch verstanden es könne auch Vollzeit im Hybridunterricht stattfinden. Antwort Kostenträger: Das wird schon ,ich solle ein Protokoll fertigen mit allen Problemen. (Dieses habe ich ab dem März 2024 geführt und auch einige Gespräche mit leitenden Personen vom Bildungsträger ) Es werde besser war die Antwort. September 2024 keinerlei Besserung, und erneute Meldung mit Problemauflistung und der Bitte mir die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen. Bis Ende Januar 2025 keinerlei Rückmeldung durch den Kostenträger. Dann erfuhr ich das sich mein Berater/in gewechselt hat und mein Anliegen seid Sep.2024 nicht bearbeitet wurde. Nun habe ich erneut Ende Januar 2025 ein Gespräch mit meinem neuen Berater gehabt, und Ihm diese erneut umrissen. Wie ist die rechtliche Lage? Vielen Dank im vorraus. lg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2025 | 14:52

Hallo,

 

bei Ihrem persönlichen Anliegen können wir Ihnen als Expertenforum nicht weiterhelfen. Dies kann nur Ihr Berater, da nur dieser Zugang zu allen relevanten Unterlagen hat.

10 Antworten

Rehaberater fragen!am 19.02.2025 | 10:42
Was hat denn der neue Berater im Januar gesagt? Nur er hat Einblick in alle Unterlagen. Wir als anonymes Forum werden da nicht weiterhelfen können, weil das alles individuelle Entscheidungen sind. Bei Abbruch wäre die Frage, was Sie alternativ planen.
Ottoam 19.02.2025 | 10:47
Wie wäre es, wenn Sie einen Anwalt konsultieren würden, der sich im Sozialrecht auskennt?
L.H.am 19.02.2025 | 10:53
Rehaberater fragen! schrieb

Was hat denn der neue Berater im Januar gesagt?

Nur er hat Einblick in alle Unterlagen. Wir als anonymes Forum werden da nicht weiterhelfen können, weil das alles individuelle Entscheidungen sind.

Bei Abbruch wäre die Frage, was Sie alternativ planen.

Er sagte das ich mich noch gedulden müsse da er den Vorfall vom Außenteam prüfen lassen möchte. Dies wollte ich schon als die ersten Monate schief liefen. Alternativ wurde ich mich in meinem alte Job umschauen bzw. arbeiten. Nur durch ein Mentoring 3 Monate (im Vorfeld der Umschulung) und genauer Recherche wollte ich durch mein Alters 49 J. , Brillenträger und der häusliche Pflege meiner Eltern ( Pflegestufe 2 ...ü 80) eine Umschulungsplatz haben der in Präsenz stattfindet. Nun habe ich einen Platz seit 1 Jahr mit Hybrid, Online und auch manchmal in Präsenz stattfindet. Zusätzlich sitzen wir hier im Institut mit 3 Kaufmännischen Berufen zusammen ( extrem störend). Abgerechnet wird es mit dem Kostenträger in Vollpräsenz, ist doch auch interessant.
L.H.am 19.02.2025 | 11:32
Otto schrieb

Wie wäre es, wenn Sie einen Anwalt konsultieren würden, der sich im Sozialrecht auskennt?

Vielen dank....wird wohl so sein....Vielen dank
unklaram 19.02.2025 | 11:39
Hm, Präsenz kann auch für die DRV heißen, dass Sie am Schulungsort anwesend sein müssen. Dann wäre die Abrechnung ja okay. Vor allem, wenn Ihr Kurs vielleicht billiger ist als einer in persönlicher Anwesenheit von Ihnen und dem Dozenten. Oder für die jeweiligen Umschulungen haben sich nicht genug Teilnehmer gemeldet, so dass der Träger sich entscheiden musste, Ihren Kurs ausfallen zu lassen oder eben die Teilnehmer an verschiedenen Orten digital zu unterrichten. Was ich nicht ganz verstehe, ist, warum diese Unterrichtsform gar so problematisch für Sie ist. Das man eine Voll-Präsenz bevorzugt - klar, täte ich auch. Aber es hängt doch kaum der Umschulungserfolg daran, also ob man besteht oder nicht. Und wenn man auf diese Weise die jeweilige Wunschumschulung anbieten kann? Warum nicht. Ich kann nachvollziehen, dass es stört, wenn sich Umschüler, die an verschiedenen digitalen Veranstaltungen teilnehmen, sich in einem Raum befinden. Sprechen Sie doch mal mit den anderen. Wenn Sie sich gemeinsam beschweren, haben Sie eine bessere Chance auf Abhilfe. Ansonsten wird Ihnen nicht viel anderes übrig bleiben, als die Rückmeldung der DRV abzuwarten.
Heinricham 19.02.2025 | 14:10
Was ist denn das für eine „Einrichtung“?
Looseram 19.02.2025 | 15:25
Heinrich schrieb

Was ist denn das für eine „Einrichtung“?

Eine ganz normale. Sind immer die Unfähigen, die sich über die Fortbildungen beschweren. Die Fähigen machen einfach mit und lernen selbständig und bestehen auch die Prüfungen am Ende.
Heinrich am 19.02.2025 | 17:03
Looser schrieb

Eine ganz normale. Sind immer die Unfähigen, die sich über die Fortbildungen beschweren. Die Fähigen machen einfach mit und lernen selbständig und bestehen auch die Prüfungen am Ende.

Das ist ja das Problem. Es ist eben keine „normale“ Einrichtung sondern eine private berufliche Förderschule. Er ist eben einfach in einer Schule gelandet die Sonderpädagogik in der Sekundarstufe betreibt… für 21 bis 25-jährige, die ihre erweiterte Berufschulpflicht nachholen. Sollte mal die Einrichtung „durchleuchten“.
Heinrich am 19.02.2025 | 17:46
Otto schrieb

Wie wäre es, wenn Sie einen Anwalt konsultieren würden, der sich im Sozialrecht auskennt?

Ein Sozialrechtler hilft da auch nicht. Ein Schulrechtler oder einfach nur jemand der weiß was eine private Ersatzshule ist und die Schulpflichtbestimmungen in Deutschland kennt wäre sinnvoller.
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