Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Umschulung/Selbständigkeit nach gescheiterter Wiedereingliederung möglich?

von susisumm10.05.2008 | 12:00
1845 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Ihr Lieben, ich starte nun eine 4monatige Wiedereingliederung in meinem alten Job. (Vertriebsinnendienst/Büro). Ob ich das packe, stellt sich heraus. Aber was ist, wenn ich das ganze nicht packe, und die Wiedereingliederung abbrechen muß??? Bekomme ich dann eine Umschulung in einen anderen Beruf??? Könnte ich mich dann Selbständig machen, damit ich keinen Druck von anderen bekomme? Oder werde ich dann in die Rente (bin 37) getrieben, welche zum Leben nicht reicht???? Danke susi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Susi!

Zunächst einmal starten Sie ja mit der Wiedereingliederung. Die zeitliche Dauer von 4 Monaten spricht ja an sich schon dafür, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen eine längere Zeit brauchen, um beruflich an Ihrem alten Arbeitsplatz langsam wieder Fuß zu fassen. Im Übrigen müssen bei einer Wiedereingliederung Ihr Arzt und Sie selbst einverstanden sein. Und das ist ja wohl der Fall.

Wenn Sie beunruhigt sind, ob die Wiedereingliederung gelingt, können Sie überlegen, ob Sie bereits jetzt einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen und prüfen lassen wollen. Es gilt der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente". Vor einer Rentenzahlung wird immer geprüft, ob eine Rehabilitationsleistung voraussichtlich Erfolg verspricht. Das Leistungsspektrum der Leistungen zur Teilhabe ist vielfältig und umfasst nicht nur eine Umschulung.

Alles Gute!

3 Antworten

Realistam 10.05.2008 | 12:18
Nun mal hübsch der Reihe nach! Sollte Ihre Wiedereingliederungsmaßnahme tatsächlich scheitern, und mit Ihrer Negativ-Einstellung kann diese Maßnahme eigentlich nur scheitern, muss zunächst einmal geklärt werden, ob Ihr Problem mit einer Umschulung, die übrigens enorm viel Geld kostet, behoben werden kann. Druck von Vorgesetzten gibt es nämlich in jedem Beruf. Und auch Selbständige haben eine Menge Stress und Existenzängste. Rente wegen voller Erwerbsminderung bekämen Sie erst dann, wenn Sie auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt nur noch weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein können. Bei einem Leistungsvermögen zwischen drei und weniger als sechs Stunden täglich, wären Sie teilweise erwerbsgemindert. So schnell gibt es also keine Rente! Und "dort hineingetrieben" werden Sie schon gar nicht! Starten Sie erst einmal Ihre Wiedereingliederungsmaßnahme. Alles Weitere ergibt sich dann zur gegebenen Zeit!
Schadeam 10.05.2008 | 12:12
diese Fragen kann doch aus der Ferne niemand beantworten. Wenn Sie Ihre bisherige Bürotätigkeit nicht mehr packen, wäre zunächst mal zu prüfen, was Sie überhaupt noch machen können. Geht gar nichts mehr (keinerlei Arbeit), ginge es wohl um die Rente. Und wenn Sie nichts mehr arbeiten können, ist es letztlich egal ob die Rente reicht oder nicht. Sind noch Arbeiten möglich, gibt es viele Möglichkeiten: entweder was leichteres beim bisherigen Arbeitgeber. Oder Sie suchen sich etwas leichteres woanders. Oder Sie brauchen neue Kenntnisse um etwas anderes zu tun, dann ginge es womöglich auch um eine Umschulung. Aber zunächst ist mal wichtig, was Sie können und was Sie wollen. Da Sie ja bereits einige Fragen zu Ihrer Eingliederung gestellt haben, gehe ich davon aus, dass durchaus einige Ärzte davon ausgehen, dass die Eingliederung Sinn macht. Aber wer weiss?? Und dass Sie, wenn Sie die Eingliederung nicht packen, eine Umschulung bewältigen, darf auch bezweifelt werden.
Olaf S.am 11.05.2008 | 14:18
"Könnte ich mich dann selbstständig machen, damit ich keinen Druck von anderen bekomme?" Selbstverständlich können Sie sich jederzeit selbstständig machen. Erarbeiten Sie ein schlüssiges Konzept mit Gewinnprognose und beantragen Sie bei Ihrer Hausbank ein Existenzgründungsdarlehn. Sie können aber auch eine "Ich-AG" gründen, die evtl. von der Arbeitsagentur gefördert wird. Oder erwarten Sie vielleicht, dass Ihnen die Deutsche Rentenversicherung auch noch ein Büro einrichtet und das unternehmerische Risiko für Sie trägt? Wenn Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr packen, müssen Sie sich eben etwas stressfreieres suchen. Ob allerdings eine selbstständige Tätigkeit für Sie eine Alternative wäre, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. (Wie wäre es z.B. mit Heimarbeit?) Alles Gute für Sie!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026