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Experten-Antwort

Umschulung/Sozialgericht

von Anke B.11.09.2015 | 19:58
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4 Antworten

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Nachdem mein Antrag auf berufliche Rehabilitation abgelehnt wurde, habe ich nun Klage vor dem Sozialgericht eingereicht. Im heutigen Schreiben vom Gericht musste ich mit Entsetzen feststellen, dass die deutsche Rentenversicherung bei ihrer Entscheidung einen komplett anderen Beruf in ihre Entscheidung einbezogen hat. Ich bin examinierte Gesundheits und Krankenpflegerin und arbeite in einem Wohnheim für psychisch kranke Menschen als Bezugsbetreuerin. Die Rentenversicherungen hat mich zu einer Alltagsbetreuerin (AnlernBeruf) mit völlig anderen Aufgaben sprich ein komplett anderer Beruf gemacht. Habe ich wohl jetzt Chancen, dass die Umschulung genehmigt wird? Das Gutachten des drv Gutachters war eindeutig positiv. Ich hatte mich schon gewundert, dass ich erneut eine Absage bekam. ..

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anke B.,

wenn Sie die DRV falsch eingestuft hat, kann dies in der Art und Weise behoben werden, dass Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter Rücksprache halten und ihn darauf hinweisen.

Sie haben laut Ihrer Mitteilung bereits Klage eingereicht. In diesem Verfahen können Sie den Sachverhalt aufklären.

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3 Antworten

Schadeam 11.09.2015 | 21:54
Wer um Himmels Willen soll diese Frage beantworten können? Wir wissen ja gar nichts über Sie, kein Alter und auch sonst nichts. Nicht, warum Sie die letzte Tätigkeit mehr machen können. Nicht, was Sie als neuen Beruf anstreben. Nicht, welche Erkrankung die letzte Tätigkeit unmöglich macht. Nicht warum Sie überhaupt umschulen wollen. Und Sie erwarten hier eine zielführende Antwort - schon komisch was manche erwarten. Genauso gut könnten Sie das Ihren Friseur oder Ihre Marktfrau fragen, welche Chancen Sie haben. PS: eine gute Bekannte von mir arbeitet als Bezugsbetreuerin in einem Wohnheim für psychisch Kranke - nach deren Erfahrung kann (zumindest dort) jede Hausfrau mit gesundem Menschenverstand und einer gewissen Menschlichkeit und Einfühlungsvermögen diesen Job machen. Das kann gut ohne jede Berufsausbildung funktionieren.
???am 12.09.2015 | 10:47
"Nachdem mein Antrag auf berufliche Rehabilitation abgelehnt wurde,..." Das Sozialgericht wird erstmal nur darüber entscheiden, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben. Wenn das Klageverfahren für Sie positiv ausgeht, wird wohl ein Beratungsgespräch mit dem Reha-Fachberater stattfinden. Da geht es dann darum, welche Leistung für Sie konkret in Frage kommt.
ottonormalVerbraucheram 14.09.2015 | 08:17
Hallo Das die DRV an der Vita der Menschen Bastelt ist Normal aber auch ein Skandal, wir Fragen uns immer wieder was die DRV/der Sachbearbeiter davon hat? An Versehen zu Glauben fällt uns Schwer (VDK) Der Nallesch Interessiert so was nicht!
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