Hallo Anke B.,
wenn Sie die DRV falsch eingestuft hat, kann dies in der Art und Weise behoben werden, dass Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter Rücksprache halten und ihn darauf hinweisen.
Sie haben laut Ihrer Mitteilung bereits Klage eingereicht. In diesem Verfahen können Sie den Sachverhalt aufklären.